Martin Simon schrieb:
>> Einen Wirtschaftsweg der vornehmlich dem Bauern oder Forstwirt zum
>> Erreichen seiner Grundstücke dient lege ich als Serviceweg an. Einen
>> asphaltierten Radweg, der Ortschaften verbindet, lege ich als Radweg an.
>> Auch dann wenn darauf gelegentlich ein Traktor unterwegs ist.
>>
>> Cheers, ce
> 
> Für mich würde die "augenscheinliche" Nutzung als Wirtschaftsweg 
> die "augenscheinliche" Nutzung als Radweg "übertrumpfen".
> 
> Schon allein, weil ich als Radfahrer einem asphaltierten Wirtschaftsweg auf 
> einer Karte eine ähnlich hohe Priorität bei der Planung meiner Route 
> einräumen würde wie einem designierten Radweg.
> 
> Als Landwirt, Förster oder anderer Berechtigter (Rettungsdienst, Polizei 
> etc. ?) würde ich einen als Radweg gekennzeichneten aber nicht in Betracht 
> ziehen.
> Und da liegt das Problem: "Radweg" bedeutet meist Unbenutzbarkeit für 
> zweispurige Fahrzeuge und eigentlich immer Verbot für zweispurige Fahrzeuge.
> 
> Anders herum ist das nicht der Fall: "Wirtschaftsweg" ist abwärtskompatibel.

Dem kann ich uneingeschränkt zustimmen!

Grüße, Sven

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