Am 13. März 2014 12:06 schrieb Frederik Ramm <frede...@remote.org>:
> Hallo,
>
>    die DWG war vor einiger Zeit mal in einen Edit-War involviert, in dem
> ein Nutzer Waldwege und ähnliches gelöscht hat, was er für schädlich
> hielt (nach dem Motto: da ist gar kein richtiger Weg, nur ein
> Trampelpfad, und das Wild wird durch die Wanderer verjagt usw.usw.).
>
> Die DWG hat den Nutzer damals gebeten, das eigenmäctige Löschen von
> solchen Daten zu unterlassen und einige Löschungen revertiert.
>
> Nun erhalte ich (als der User, der den Revert gemacht hat) eine
> Nachricht von dem, der damals die Löschungen vorgenommen hat:
>
> ==
>
> Sehr geehrter Nutzer,
>
> Sie haben bei OSM jagdliche Hochsitze im Bereich des Velber Holzes
> (südlich Harenberg) kartiert. Ich möchte Sie hiermit bitten, diese
> Punkte wieder zu entfernen, da es dadurch zu erheblichen Problemen
> kommt. Es gab bereits erfolgte Straftaten, die durch eine anonyme
> Organisation dort verübt wurde. Somit danke ich Ihnen für das
> kurzfristige entfernen. Bei Rückfragen danke ich Ihnen für eine
> Kontaktaufnahme.
>
> MfG, Fidibus21
>
> ==
>
> Ich weiss nicht ganz, wie ich darauf reagieren soll. Einerseits nervt es
> mich, dass er nicht locker lässt. Diese Hochsitze sind nunmal da, also
> können sie auch gemappt werden. Andererseits ist es ja eigentlich gerade
> erwünscht, wenn man mit Daten unzufrieden ist, dass man dann mit den
> anderen Mappern darüber spricht, statt alles gleich zu löschen.
>
> Ich finde das aber mit den "Straftaten" ein bisschen komisch, das
> klingt, als wollte man den Mapper unter Druck setzen und ihn zum
> Mittäter machen, wenn er nicht "freiwillig" seine Hochsitze löscht...
>

Bei Hochsitzen handelt es sich um jagdliche Einrichtungen. Deren
rechtlicher Status ist in den Landesjagdgesetzen geregelt. Im
niedersächsischen LJagdG heißt es in § 2 Abs. 2: "Die
jagdausübungsberechtigte Person kann anderen das Betreten der
jagdwirtschaftlichen Einrichtungen verbieten und sie zum Verlassen
dieser Einrichtungen auffordern."

In § 41 Abs. 1 nds LJagdG heißt es: "(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. entgegen § 2 Abs. 2 einem Verbot zuwiderhandelnd
jagdwirtschaftliche Einrichtungen betritt oder diese entgegen einer
Aufforderung nicht verlässt; [...]"

Es handelt sich also um eine Ordnungswidrigkeit, wenn an dem Hochsitz
ein Schild "Betreten verboten" steht und man es zum Mappen trotzdem
betritt. Eine Straftat ist es nicht. Die Regeln sind von Bundesland zu
Bundesland etwas verschieden. Manchmal ist das Betreten generell
verboten, manchmal nur wenn ein Schild angebracht ist. Ein Verbot
solche Hochsitze zu erfassen und in einer Karte darzustellen ergibt
sich meines Erachtens nicht, so lange man sie nicht betritt.

Worauf die betreffende Person aber vermutlich hinaus will: Radikale
Tierschützer nutzen die Daten unter Umständen, um die jagdlichen
Einrichtungen zu beschädigen. Die Beschädigung ist eine Straftat (§
303 StGB). Für einem Mapper aber durch Erfassung der Daten eine
Beihilfe (§ 27 StGB) zur Sachbeschädigung zu konstruieren, halte ich
für sehr weit hergeholt.

Generell ist das bei Jägern ein heikles Thema. Da sie für ihr
Jagsausübungsrecht Geld bezahlen setzt sich leicht ein Anspruchsdenken
"der Wald gehört mir" durch. Das ist aber nicht bei allen Jägern so.
Je intensiver die Freizeitnutzung eines Waldes ist und je höher die
Jagdpacht, desto dünnhäutiger reagieren die meisten Jäger.

Gruß Falk

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