Am 25.09.2014 13:03, schrieb thsMD:> Noch eine Zusatzfrage: Welche
Attribute verwendet man, wenn Radfahren auf
> dem Weg explizit nicht verboten ist (kein Schild), ich aber der
Meinung bin,
> dass dort keiner mit seinem Rad langfahren möchte?
>

Theoretisch gilt für Wege ohne Schilder (aus Art. 25 BayNatSchG):

Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten ist
im Wald nur auf Straßen und geeigneten Wegen zulässig. Die Vorschriften
des Straßen- und Wegerechts und des Straßenverkehrsrechts bleiben
unberührt.

Nur hält sich sowieso keiner dran.

Gruß
Burkhard


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