Am 27. Oktober 2017 um 16:00 schrieb Richard <ricoz....@gmail.com>:

> Zumindest sollte klar sein, daß irgendwelche ausländischen Namen nicht ins
> name:XX gehören sofern nicht die Mehrheit von/aus XX den Ort unter diesem
> Namen kennt. Und wenn die Mehrheit von XX den Ort überhaupt nicht kennt
> ganz sicher auch nicht.




aha? Das sind ja interessante neue Regeln, wie kommst Du darauf, dass die
Mehrheit der Muttersprachler einer Sprache einen Ort kennen muss, damit er
damit getaggt werden darf? Soll ich jetzt z.B. den Namen von Breitenholz im
Landkreis Tübingen entfernen, weil das von den Deutschsprechern kaum einer
kennt?

Dazu noch ein Hinweis, "XX" bezeichnet hier eine Sprache, nicht ein Land,
es wird also kaum einer "aus deutsch" oder "von deutsch" kommen.

Muss man dann also erstmal bundesweite (und im deutschsprachigen "Ausland"
wie Schweiz, Österreich, Luxemburg, Südtirol, ...) Umfragen machen und
auswerten, bevor man mappen darf? Oder darf man das selbst entscheiden, was
die Mehrheit nutzt und kennt?

*kopfschüttel*

Martin


PS: Ich bin auch nicht dafür, Nazi-Phantasienamen als deutsche Namen zu
taggen, aber es gibt nunmal auch viel mehr deutsche Namen, als die Mehrheit
sie kennt. Nach der Mehrheit würde ich mich bei diesem Thema sicherlich
nicht richten.
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