Danke Volker,

dem ist nix hinzuzufügen - meine volle Zustimmung!

Wie in vielen Diskussionen, der Grundsatz wird gern außen vor gelassen.

Gruß Sepp

Am 27.11.2018 12:01 schrieb Volker:
Das ist mir viel zu verallgemeinert, ich möchte schon fast sagen an
den Haaren herbeigezogen. Und es geht vorbei an dem, was wohl
allgemeiner und nicht verrückbarer Grundsatz bei OSM ist. *Wir mappen
was "on the ground" ist.*

Zäune sind im Luftbild durch den Schattenwurf relativ gut zu erkennen.
Deshalb sind sie auch dort zu mappen, wo sie sind. Auch der Bewuchs
ist auf dem Luftbild gut zu erkennen. Hier gilt das gleiche wie eben
gesagt.

Noch besser ist natürlich so etwas "on the ground zu erfassen." Anders
kann man, wenn überhaupt zu erkennen, Grundstücksgrenzen nicht
erfassen. Außer man benutzt Quellen, die nicht erlaubt sind. Über den
Sinn und Unsinn von Grundstücksgrenzen in OSM hat es hier und im Forum
schon genug Diskussionen gegeben. Ich bin kein Fan davon, weil es IMHO
keinen Mehrwert für OSM hat ( Wir sind keine Katasterkarte) und sich
Grundstücksgrenzen unbemerkt von der Allgemeinheit auch schnell mal
ändern können.

Gerade bei Zäunen und Bewuchs sollten wir bei dem o.a. Grundsatz
bleiben und wenn der Bewuchs am Zaun endet, dann kann man solche
Linien auch mal stapeln, weil es eben eine "on the ground" so ist.
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