Karl Eichwalder <[EMAIL PROTECTED]> wrote: > Man muss keineswegs sofort hüpfen, wenn eine behörde irgendetwas > verlauten lässt. Die verwendung von öffentlich zugänglichen luftbildern > als quellen für das erstellen von karten ist keine > urheberrechtverletzung. Mir ist jedenfalls kein entsprechendes urteil > bekannt.
Eben, man bewegt sich hier allenfalls in einer rechtlichen Grauzone. Es geht ja eben gerade nicht um das abzeichnen von Topokarten. Gruss Sven -- If we want hardware to work to its full potential, we need to claim to be a recent version of Windows. (Matthew Garrett) /me is [EMAIL PROTECTED], http://sven.gegg.us/ on the Web _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de