Karl Eichwalder <[EMAIL PROTECTED]> wrote:

> Man muss keineswegs sofort hüpfen, wenn eine behörde irgendetwas
> verlauten lässt.  Die verwendung von öffentlich zugänglichen luftbildern
> als quellen für das erstellen von karten ist keine
> urheberrechtverletzung.  Mir ist jedenfalls kein entsprechendes urteil
> bekannt.

Eben, man bewegt sich hier allenfalls in einer rechtlichen Grauzone. Es geht
ja eben gerade nicht um das abzeichnen von Topokarten.

Gruss

Sven

-- 
If we want hardware to work to its full potential, we need to claim to
be a recent version of Windows. (Matthew Garrett)

/me is [EMAIL PROTECTED], http://sven.gegg.us/ on the Web

_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de

Antwort per Email an