Bernd Wurst <[EMAIL PROTECTED]> writes: > Am Dienstag, 10. Juni 2008 schrieb Karl Eichwalder:
>> Die verwendung von öffentlich zugänglichen luftbildern >> als quellen für das erstellen von karten ist keine >> urheberrechtverletzung. Mir ist jedenfalls kein entsprechendes urteil >> bekannt. > > Das glaube ich nicht. Deiner Folgerung nach wäre es auch kein Problem, > Google-Maps abzuzeichnen. Du verdrehst meine Worte ;) Ich spreche von "luftbildern" und nicht von "maps" (= landkarten?) und mir geht es nicht ums abzeichnen, sondern ums quellenmäßige auswerten. Ich denke, genau dafür sind die diversen internet-angebote (auch) da. Regelmäßig wird die "nutzung" des angeboten materials verboten oder stark eingeschränkt. Damit ist nach meinem verständnis immer gemeint, dass man die luftbilder nicht runterladen und vom eigenen server aus anbieten oder dass man keine deep links setzen darf (und ähnliches). Juristische texte sind immer nur pseudo-genau; je länger, um so schwammiger und interpretationsbedürftig ist der ganze kram. Mal ein anderes beispiel. Es gibt richtig teure marketingstudien, in denen wird verkündet, man dürfe daraus nur zitieren, wenn das opus rechtmäßig erworben habe (oder so ähnlich). Das ist natürlich auch quark. zitatrecht bleibt zitatrecht. [Dies ist keine rechtsberatung, pp.] -- Karl Eichwalder _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de