André Reichelt schrieb:

> Hm, das ist eigemlich eine gute Frage. Letztenendes gehört das Material 
> zu jedem Zeitpunkt mir, da das Copyright in DE nicht übertragbar ist.

In Deutschland gibt es Urheberrechte und eingeräumte Nutzungsrechte 
(Lizenzierungen).

Da die CC-Lizenzen -im Gegensatz zu den diversion GNU-Vertragswerken der 
FSF- von Juristen und nicht von Idealisten geschrieben werden, sind die 
lauernden Fallstricke anzunehmenderweise weniger zahlreich.

Ob man über Tricksereien wie schwebender Unwirksamkeit oder anderem aus 
dem Repertoire des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durchkommt, sich 
von einer vormalige Willenserklärung loszusagen: Fraglich, zumindest 
nicht ohne großes Spektakel.

Nichtsdestotrotz gibt es meines Wissens bislang keine deutsche 
Rechtsprechung zu den CC-Verträgen(egal ob nun CC/NC/ND oder was auch 
immer). Da wird ggf. mal jemand den Harald Welte machen müssen ;-)

-jha-


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