André Reichelt schrieb: > Hm, das ist eigemlich eine gute Frage. Letztenendes gehört das Material > zu jedem Zeitpunkt mir, da das Copyright in DE nicht übertragbar ist.
In Deutschland gibt es Urheberrechte und eingeräumte Nutzungsrechte (Lizenzierungen). Da die CC-Lizenzen -im Gegensatz zu den diversion GNU-Vertragswerken der FSF- von Juristen und nicht von Idealisten geschrieben werden, sind die lauernden Fallstricke anzunehmenderweise weniger zahlreich. Ob man über Tricksereien wie schwebender Unwirksamkeit oder anderem aus dem Repertoire des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts durchkommt, sich von einer vormalige Willenserklärung loszusagen: Fraglich, zumindest nicht ohne großes Spektakel. Nichtsdestotrotz gibt es meines Wissens bislang keine deutsche Rechtsprechung zu den CC-Verträgen(egal ob nun CC/NC/ND oder was auch immer). Da wird ggf. mal jemand den Harald Welte machen müssen ;-) -jha- _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/cgi-bin/mailman/listinfo/talk-de