Hallo!

Am 28. Juli 2008 14:56 schrieb Sven Anders <[EMAIL PROTECTED]>:
> Am Montag, 28. Juli 2008 13:34 schrieb Tobias Wendorff:
>> Guckt daher auch nach der Satzung für die Müllentsorgung.
>> Dieser hängt meistens das aktuelle Straßenverzeichnis,
>> in dem allerdings viele privatgereinigte Straße fehlen,
>> bei.
>
> Ja, nur das du dieses ja auch nicht verwenden darfst. da ein Anhang zu einer
> Verordnung ja eben nur ein Anhang und nicht teil der Verordnung ist, oder?

Satzungen sind Gesetze, für die gilt §5 UrhG, sie sind gemeinfrei:

http://www.bundesrecht.juris.de/urhg/__5.html

Ob ein Anhang nun teil der Satzung ist (wovon ich ausgehe) oder nicht
ist imho aber auch egal - im Zweifel werden die dann wohl unter Absatz
2 fallen:

(2) Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen
Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind,
[...]

Wir veröffentlichen diese Listen aber auch ohnehin nicht, sondern
nehmen sie ja nur als Grundlage für ein abgeleitetes Werk...

Gruß,
Stefan

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