Andreas Jacob wrote: > > Das ist inzwischen nicht mehr richtig. Genau diese Sammlung von Daten
> Woraus beziehst du deine Kenntnis, dass Kartografische Werke als > Datenbankwerk geschützt sind? (ja, mir sind § 4 und §§ 87a ff UrhG bekannt) Nach einem Urteil des Landgerichts München I (Urteil vom 9. November 2005, Az. 21 O 7402/02, Datenbankschutz für topografische Landkarten – Topografische Kartenblätter, GRUR 2006, S. 225 ) stellt die topografische Karte 1:25 000 (TK25) eine analoge Datenbank nach § 87a Urheberrechtsgesetz dar und genießt damit rechtlichen Schutz aufgrund der vorgenommenen Investition bei ihrer Herstellung. Eine Entnahme von Daten aus der TK25 durch Digitalisierung zum Zwecke der Weiterbearbeitung sei deshalb lizenzpflichtig. Dieses Urteil ist rechtskräftig. Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechte_an_Geoinformationen Und für Dich korrigiere ich mich auch gerne: "Es gibt dazu mindestens ein Urteil." cu henry _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de