Hallo,

Thomas Clormann schrieb:
> Nochmal: Das Urteil des Berufungsgerichtes, auf das Du Dich immer wieder
> beziehst, wurde durch das (von Dir verlinkte)  BGH-Urteil aufgehoben und
> zur erneuten Verhandlung an das Gericht zurückverwiesen. Es ist also
> _nicht rechtskräftig_ geworden und deshalb irrelevant!.

Ich beziehe mich _nicht_ auf das Urteil des Berufungsgerichtes, sondern
auf die Gemeinfreiheit von Stadtplänen und Landkarten als Darstellungen
wissenschaftlicher, technischer Art. Diese genießen gemäß  § 2 Abs. l
Nr. 7 UrhG Urheberrechtsschutz, sind aber laut Urteil des BGH
gemeinfrei:

"Der dargestellte Inhalt, insbesondere die verwendeten Vermessungsdaten
und die sonstigen in die Karte eingearbeiteten Informationen sind
allerdings urheberrechtlich frei".

Es ist vollkommen unerheblich, ob das Urteil des Berufungsgerecht
zurückgewiesen (siehe oben), was allerdings fraglich ist, ob diese
Informationen nun den Schutz als Datenbank genießt.

Grüße
Tobias

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