Tobias Wendorff <[EMAIL PROTECTED]> writes:

> Sebastian Niehaus schrieb:
>> "man sollte[tm]" eben abar auch bedenken, dass sich OSM nicht nur im
>> Gültigkeitsbereich des BGH abspielt ...
>
> Das habe ich mir auch schon gedacht: Was ist, wenn ein "Ausländer"
> (also eine im Ausland wohnende Person) unsere deutschen Grundkarten
> nachmalt, es aber in seinem Land legal ist?!

Dann gibts vermutlich für diejenigen, die die abgemalten Daten in
Deutschland verfügbar machen potenziell einen auf die Finger.


Se "IANAL" bastian 


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