Tobias Wendorff <[EMAIL PROTECTED]> writes: > Sebastian Niehaus schrieb: >> "man sollte[tm]" eben abar auch bedenken, dass sich OSM nicht nur im >> Gültigkeitsbereich des BGH abspielt ... > > Das habe ich mir auch schon gedacht: Was ist, wenn ein "Ausländer" > (also eine im Ausland wohnende Person) unsere deutschen Grundkarten > nachmalt, es aber in seinem Land legal ist?!
Dann gibts vermutlich für diejenigen, die die abgemalten Daten in Deutschland verfügbar machen potenziell einen auf die Finger. Se "IANAL" bastian _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de