Tobias Wendorff wrote:

> ich denke mal, dass über das Urteil BGH, I ZR 81/96 schon häufig
> diskutiert wurde: http://www.jurpc.de/rechtspr/19990054.htm

Nein, wurde es nicht, denn:

> Für mich persönlich ist der Fall klar: Die Kartographie,
> das Layout und die Darstellung einer gedruckten Karte ist
> urheberrechtlich geschützt - die Informationen und der
> dargestellte Inhalt jedoch nicht!

Das ist inzwischen nicht mehr richtig. Genau diese Sammlung von Daten 
ist inzwischen als Datenbankwerk eigenständig geschützt. (Und zwar auch, 
bzw. gerade dann, wenn jede einzelne Information an sich keinen Schutz 
genießt.)

Also Pustekuchen.

cu
Henry

PS: Zu Karte==Datenbankwerk gibt es entsprechende Urteile.

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