Hallo Frederik, Frederik Ramm schrieb: > Nein, der macht(e) das fuer umme. Leider hat er jetzt einen Job, der > ihn viel Zeit kostet, daher hat die Foundation eine andere Kanzlei > gefunden, die ebenfalls bereit ist, "pro bono" zu arbeiten.
Oh cool, ich wusste nicht, dass Rechtsanwälte kostenlose Beratung gegeben dürfen. Oder ist dies nur in Deutschland nicht möglich? > Die Daten an sich sollen nach weitgehender Uebereinkunft aller > Beteiligten unter eine BSD-artige Lizenz gestellt werden, d.h., > Du als Urheber erklaerst durch das Hochladen zu OSM, dass man > mit den Daten alles machen darf. Also muss man die Daten nicht erst unter die BSD-Lizenz stellen, damit man sie hochladen kann, sondern sie fallen unter BSD, wenn sie hochgeladen werden? > Eine Vertragsbeziehung entsteht immer nur zwischen dem Lizengeber und > dem Lizenznehmer. Beim anfaenglichen Hochladen neuer Daten bist Du > der Geber und die OSM Foundation als Serverbetreiber ist der > Lizenznehmer. Da die Lizenz eine Weiterlizenzierung ausschliesst, > bleibst Du immer der Lizenzgeber, erklaerst aber gleich zu Anfang, > dass Du jedem, an den OSM die Daten weitergibt, eine ebensolche > Lizenz erteilen wirst. OSM ist in der ganzen Angelegenheit niemals > Lizenzgeber, hoechstens ein "Broker". Wenn ich Lizenzgeber bleibe, habe ich eine möglicherweise eine Haftungspflicht. Was sieht die BSD-Lizenz in diesem Fall vor? Grüße Tobias _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de