Hallo Frederik,

Frederik Ramm schrieb:
> Nein, der macht(e) das fuer umme. Leider hat er jetzt einen Job, der  
> ihn viel Zeit kostet, daher hat die Foundation eine andere Kanzlei  
> gefunden, die ebenfalls bereit ist, "pro bono" zu arbeiten.

Oh cool, ich wusste nicht, dass Rechtsanwälte kostenlose Beratung
gegeben dürfen. Oder ist dies nur in Deutschland nicht möglich?

> Die Daten an sich sollen nach weitgehender Uebereinkunft aller
 > Beteiligten unter eine BSD-artige Lizenz gestellt werden, d.h.,
 > Du als Urheber erklaerst durch das Hochladen zu OSM, dass man
 > mit den Daten alles machen darf.

Also muss man die Daten nicht erst unter die BSD-Lizenz stellen,
damit man sie hochladen kann, sondern sie fallen unter BSD, wenn
sie hochgeladen werden?

> Eine Vertragsbeziehung entsteht immer nur zwischen dem Lizengeber und  
> dem Lizenznehmer. Beim anfaenglichen Hochladen neuer Daten bist Du  
> der Geber und die OSM Foundation als Serverbetreiber ist der  
> Lizenznehmer. Da die Lizenz eine Weiterlizenzierung ausschliesst,  
> bleibst Du immer der Lizenzgeber, erklaerst aber gleich zu Anfang,  
> dass Du jedem, an den OSM die Daten weitergibt, eine ebensolche  
> Lizenz erteilen wirst. OSM ist in der ganzen Angelegenheit niemals  
> Lizenzgeber, hoechstens ein "Broker".

Wenn ich Lizenzgeber bleibe, habe ich eine möglicherweise eine
Haftungspflicht. Was sieht die BSD-Lizenz in diesem Fall vor?

Grüße
Tobias

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