Hi,

> Oh cool, ich wusste nicht, dass Rechtsanwälte kostenlose Beratung
> gegeben dürfen. Oder ist dies nur in Deutschland nicht möglich?

Duerfte eine deutsche Eigenart sein, und selbst in Deutschland  
beraten Kanzleien m.E. durchaus Vereine usw. gegen Spendenquittung.

>> Die Daten an sich sollen nach weitgehender Uebereinkunft aller
>> Beteiligten unter eine BSD-artige Lizenz gestellt werden, d.h.,
>> Du als Urheber erklaerst durch das Hochladen zu OSM, dass man
>> mit den Daten alles machen darf.
>
> Also muss man die Daten nicht erst unter die BSD-Lizenz stellen,
> damit man sie hochladen kann, sondern sie fallen unter BSD, wenn
> sie hochgeladen werden?

Ich habe "BSD-artig" geschrieben. Im Gespraech ist die "Factual  
Information License". Ich denke mal, rein rechtlich ist es so, dass  
Du mit dem Hochladen die Daten unter diese Lizenz stellst.

> Wenn ich Lizenzgeber bleibe, habe ich eine möglicherweise eine
> Haftungspflicht. Was sieht die BSD-Lizenz in diesem Fall vor?

Zur "Factual Information License" liegt mir kein Entwurf vor. Ich  
vemute, sie wird die gleichen Standard-Haftungsausschluss-Klauseln  
erhalten, die sich auch in der ODbL wiederfinden.

Bye
Frederik

-- 
Frederik Ramm  ##  eMail [EMAIL PROTECTED]  ##  N49°00'09" E008°23'33"




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