Mario Salvini schrieb:
> Garry schrieb:
>   
>> Guenther Meyer schrieb:
>>   
>>     
>>> Am Dienstag 04 November 2008 schrieb Dirk Stöcker:
>>>   
>>>     
>>>       
>>>> On Mon, 3 Nov 2008, Ulf Lamping wrote:
>>>>     
>>>>       
>>>>         
>>>>> Aber das ist nicht der Punkt.
>>>>>
>>>>> Wenn es in OSM gängige Praxis ist, eine Schrittgeschwindigkeit mit 7km/h
>>>>> darzustellen (was ich mit 2669 Einträgen jetzt einfach erstmal mal
>>>>> annehme - und bislang auch immer so aufgefasst habe), erschließt sich
>>>>> mir einfach nicht die Notwendigkeit hier etwas ohne Not an der gängigen
>>>>> Praxis zu ändern.
>>>>>       
>>>>>         
>>>>>           
>>>> Wenn die gängige Praxis ungenügend ist und außerdem automatisiert
>>>> innerhalb weniger Minuten in eine neues Schema konvertiert werden kann,
>>>> dann spricht nichts dagegen.
>>>>
>>>>     
>>>>       
>>>>         
>>> naja, ein maxspeed=7, bedeutet eine hoechstgeschwindigkeit von 7km/h, dass 
>>> das 
>>> eigentlich schrittgeschwindigkeit bedeutet, ist eine reine annahme.
>>> das funktioniert aber nur solange, bis vielleicht wirklich ein 7 km/h 
>>> schild 
>>> auftaucht. nur weil noch keiner eins gesehen hat, muss das nicht heissem, 
>>> dass es keins gibt.
>>>   
>>>     
>>>       
>> Dann gibt es immer noch das Merkmal "livingstreet" wo bevorzugt 
>> Schrittgeschwindigkeit vorkommt.
>> Ein grösseres vorkommen an 7km/h Schilder ist nicht zu erwarten - und 
>> selbst  wenn, was hätte es für
>> abweichende Folgen für den Anwender/Verkehrsteilnehmer?
>>   
>>     
> livingstreet + maxspeed=7 ist in meinen Augen eh unnötige Redundanz, und 
> birgt nur mehr Fehlerpotenzial und nicht Mehrwert
>   
Für eine simple Geschwindigkeitsübrschreitungswarnung interessiert mich 
der Strassentyp nicht. Umgekehrt interessiert
mich fürs Fahrradrouting der maxspeed-value ehr nicht.
>>>       
>> Ja - es verweisst eindeutig auf eine Uneindeutigkeit mit der Folge dass 
>> viele der Meinung sind bis 20km/h ist OK
>> und sich dann wundern warum sie Zahlen müssen.
>>   
>>     
> es liegt im Praxisfall im Ermessen des Polizeibeamten. Sagen wir er 
>   
Bist Du Österreicher? Die dürfen die Geschwindigkeit im Gegesatz zu 
Deutschland schätzen.
> misst dich mit 8km/h. Minus Toleranz von 3km/h fährst du also 5km/h. 
> Nach Gerichtsurteil kann bei Schrittgeschwindigkeit aber auch von 4km/h 
> ausgegangen werden. Also stellt er dir ein Tiket aus, weil du in einer 
> Livingstreet zu schnell gefahren bist.
>   
Die Aussage der Gerichte ist von bis, dafür dass sie sich selbst einen 
Wert aus diesem Bereich auswählen
um diesen als Massstab anzulegen gibt es bisher keinen Hinweis - auch 
nicht dafür das bisher überhaupt
ein Wert unter 10km/h geahndet wurde.
Ich gehe davon aus aus die Aussage 4-7km/h daher kommt dass sich der 
Normalbürger ohne besondere
Eile mit 4km/h bewegt und der militärische Gleichschritt ehr gegen 7km/h 
tendiert. Damit sich der Gesetzgeber
und die Gerichte nicht damit beschäftigen müssen was jetzt der richtige 
Wert ist den man sowieso nicht einklagen
kann magels durchgängiger geigneter Messmethoden seintens der Fahrer hat 
man es bei dieser schwammigen
Definition belassen. Ich sehe somit keinen Anlass diesen Bereich nicht 
ausszuschöpfen  solange  es keinen  gerichtlich bestättigte
Ahndung wegen Überschreitung der Geschwindigkeit bei 7km/h gibt!
> deshalb runden wir auch bei maxspeed-Konwertierungern von kmh/mph auch 
> auf und setzen für Schritt selbstverständlich eine Zahl die weit über 
> der Normalegehgeschwindigkeit liegt? Klingt unglaubwürdig, weil sonst
Und wo nimmst Du die Normalschrittgeschwindigkeit her?
>  
> würdest du eher für maxspeed=4 oder so einstehen anstatt für einen 
> (immer noch willkürlich gewählten) Wert einstehen.
>   
Siehe Ausführung oben...Wer KFZ-feindlich eingestellt ist wird 4km/h 
fordern ohne zu realisieren dass
dieser Wert technisch absurd ist.

> Bei einer Maximalbeschränkung nimmt man normalerweise den untersten Wert 
> und keinen aus der Mitte. Deine Begründig gegen maxspeed=walk und für 
>   
Das kommt darauf an auf was für die Systemauslegung wichtig ist.
Bei der StVo ist  wichtig dass sie von möglichst allen 
Verkehrsteilnehmern sicher eingehalten werden kann.
Das ist bei 4km/h definitiv nicht der Fall
> einen Zahlenwert zu sein kann ich ja noch nachvollziehen (auch wenn ich 
> anderer Meinung bin), waum aber 7 richtiger sein soll als 3,6 oder 4 
> kann ich nicht.
>   
Damit Du nicht geschätzte 50% der KFZ-Führer zu permanenten 
Verkehrssündern machst ohne
dieses "Vergehen" selbst abstellen zu können.


Garry

_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an