Garry <garr...@gmx.de> wrote:
> Aus trunk kann man schliessen dass man dort nicht mit dem Rad fahren darf,

Nicht zwangslaeufig. Nur ein Kraftfahrstraszenschild, Autobahnschild,
Radfahren-verboten-Schild macht Radeln auf der Fahrbahn verbotswidrig,
Mindestgweschwindigkeitsschilder vermutlich auch, ist aber schon umstritten :-)
weisz-blaue Radwegschilder machen das Fahrbahnradeln nur eingeschraenkt
verbotswidrig: es kann bei Nichtbenutzbarkeit oder nichtanhaengertauglichen
Hindernissen etc. doch noch erlaubt sein.
Mit trunk/primary hat das ales nix zu tun...
Eine gewisse Korrelation mag da sein, aber kein fester Zusammenhang...


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