Am Donnerstag, 19. Februar 2009 19:15 schrieb Mark Obrembalski: > Norbert Kück wrote: > > Die Lage und Form der Häuser > > z.B. ist regelmäßig NICHT Gegenstand des B-Plans - wohl Baugrenzen. > > Weiterhin: Alles was durch den B-Plan geregelt ist kann weiter genutzt > > werden, was nur Kartengrundlage zur Orientierung ist jedoch nicht. > > Eine solche Aufteilung halte ich für unzulässig. Zum Bebauungsplan > gehört alles, was Bestandteil des beschlossenen und verkündeten > Dokuments ist. Teile davon als nicht wirklich zum Plan gehörig > anzusehen, widerspricht dem erklärten Willen des Satzungsgebers - der > hätte ja auch einen Plan ohne Kartengrundlage beschließen können. Unter > Umständen sorgt ja auch gerade erst die enthaltene Kartengrundlage > dafür, dass sich dem Plan überhaupt mit hinreichender Sicherheit > entnehmen lässt, was er vorschreibt.
Ich teile auch eher Marks Ansicht. Ohne die Details vom Kartenhintergrund könnte man den B-Plan ja auch gar nicht Digitalisieren, weil man icht wüsste wo das Gebiet anfängt.... Ich denke letztendenlich muss das mal ein Gericht in der Höchsten instanz klären. Gruß Sven _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de