Am Donnerstag, 19. Februar 2009 19:15 schrieb Mark Obrembalski:
> Norbert Kück wrote:
> > Die Lage und Form der Häuser
> > z.B. ist regelmäßig NICHT Gegenstand des B-Plans - wohl Baugrenzen.
> > Weiterhin: Alles was durch den B-Plan geregelt ist kann weiter genutzt
> > werden, was nur Kartengrundlage zur Orientierung ist jedoch nicht.
>
> Eine solche Aufteilung halte ich für unzulässig. Zum Bebauungsplan
> gehört alles, was Bestandteil des beschlossenen und verkündeten
> Dokuments ist. Teile davon als nicht wirklich zum Plan gehörig
> anzusehen, widerspricht dem erklärten Willen des Satzungsgebers - der
> hätte ja auch einen Plan ohne Kartengrundlage beschließen können. Unter
> Umständen sorgt ja auch gerade erst die enthaltene Kartengrundlage
> dafür, dass sich dem Plan überhaupt mit hinreichender Sicherheit
> entnehmen lässt, was er vorschreibt.

Ich teile auch eher Marks Ansicht. Ohne die Details vom Kartenhintergrund 
könnte man den B-Plan ja auch gar nicht Digitalisieren, weil man icht wüsste 
wo das Gebiet anfängt....

Ich denke letztendenlich muss das mal ein Gericht in der Höchsten instanz 
klären.

Gruß
Sven

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