Am 21. Februar 2009 12:11 schrieb Sven Anders <s...@anders-hamburg.de>:
> Am Donnerstag, 19. Februar 2009 19:15 schrieb Mark Obrembalski:
>> Norbert Kück wrote:
>> > Die Lage und Form der Häuser
>> > z.B. ist regelmäßig NICHT Gegenstand des B-Plans - wohl Baugrenzen.
>> > Weiterhin: Alles was durch den B-Plan geregelt ist kann weiter genutzt
>> > werden, was nur Kartengrundlage zur Orientierung ist jedoch nicht.
>>
>> Eine solche Aufteilung halte ich für unzulässig. Zum Bebauungsplan
>> gehört alles, was Bestandteil des beschlossenen und verkündeten
>> Dokuments ist. Teile davon als nicht wirklich zum Plan gehörig
>> anzusehen, widerspricht dem erklärten Willen des Satzungsgebers - der
>> hätte ja auch einen Plan ohne Kartengrundlage beschließen können. Unter
>> Umständen sorgt ja auch gerade erst die enthaltene Kartengrundlage
>> dafür, dass sich dem Plan überhaupt mit hinreichender Sicherheit
>> entnehmen lässt, was er vorschreibt.
>
> Ich teile auch eher Marks Ansicht. Ohne die Details vom Kartenhintergrund
> könnte man den B-Plan ja auch gar nicht Digitalisieren, weil man icht wüsste
> wo das Gebiet anfängt....
>
> Ich denke letztendenlich muss das mal ein Gericht in der Höchsten instanz
> klären.

Norbert hat insofern Recht, als Lage und Form der Häuser (fast nie)
explizit vorgeschrieben sind (Dachausrichtung, -form und -neigung
schon öfter), sondern nur die Grenzen, innerhalb derer gebaut werden
kann (auf dem Grundstück). Andererseits ist es meist so, dass der
Bauherr das Grundstück maximal ausnutzen will, und sich aus den
Rahmenvorgaben daher nur wenig Spielraum ergibt. Im Gegensatz zu
FNP-Plänen liegt bei den B-Plänen, die ich kenne, auch keine Karte
unter dem eigentlichen Plan, sondern der Plan ist komplett gezeichnet
(beim FNP liegt meist eine Rasterkarte (z.B. TK10, TK25 drunter, z.B.
hier Stuttgart:
http://www.stuttgart.de/sde/global/images/mdb/item/146000/3754.pdf).
Diese darf man vermutlich nicht verwenden, wobei ich das irgendwie
auch aus ähnlichem Grund wie mein Vorredner in Frage stellen würde:
entweder, man braucht die Karte, um den Plan zu verstehen, dann ist
sie auch Bestandteil der Veröffentlichung, und daher darf sie auch
benutzt werden, oder sie ist überflüssig, dann braucht die Behörde sie
auch nicht im Hintergrund einblenden.

Mir ist bewusst, dass die Ämter das anders sehen, weil sie sonst ihre
Pfründen (Verkauf von Planmaterial) davonschwimmen sehen, aber wie
gesagt ist das m.E. in Frage zu stellen.

Gruß Martin

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