Hallo Falk Zscheile wrote: > Am 5. März 2009 20:45 schrieb Jens Frank <jens.l.fr...@googlemail.com>: >> Am 5. März 2009 20:11 schrieb Karl <k...@meyer-velen.de>: >>> vorgestern erhielt ich eine EMail von einem Waldbesitzer. Er bittet >>> darum ihm zu sagen, wer die Wege in OSM angelegt hat und möchte die Wege >>> und Name der Wege gelöscht haben. >> In welchem Bundesland liegt das Waldstück? In einigen sind auch Privatwälder >> für die Öffentlichkeit frei zugängig. >> > Also ein Wald, auch ein Privatwald, muss grundsätzlich immer für die > Öffentlichkeit zugänglich sein. Für Fußgänger besteht noch nicht > einmal Wegezwang (§ 14 Abs. 1 BWaldG). Nur aus besonderem Grund kann > das Betreten des Waldes eingeschränkt werden (§ 14 Abs. 1 BWaldG). > Aber im Prinzip muss man seit der Föderalismusreform schauen, wie es > die Länder in ihren Waldgesetzen halten. Grundsätzlich andere > Regelungen werden sie aber seitdem nicht getroffen haben (vgl. z.B. > §~28 Abs. 1--3 LWaldG M-V). > > Insoweit ist selbst ein Tagging der Waldwege als Privat zweifelhaft. > > Gerechtfertigt wäre es, Waldwege als für den normalen Kraftverkehr > gesperrt auszuweisen. Dies ist so allgemeinverbindlich in den > Waldgesetzen der Länder geregelt (z.B. § 28 Abs. 4 LWaldG M-V), kann > aber je nach Bundesland natürlich im Einzelfall variieren. > > Soviel dazu aus einem rechtlichen Blickwinkel. > > Falk
zu dem Thema passt das: "Radfahrer müssen in der freien Landschaft keine Maut für private Straßen zahlen" http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7491.htm Frank ___________________________________________________________ Telefonate ohne weitere Kosten vom PC zum PC: http://messenger.yahoo.de _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de