Hallo

Falk Zscheile wrote:
> Am 5. März 2009 20:45 schrieb Jens Frank <jens.l.fr...@googlemail.com>:
>> Am 5. März 2009 20:11 schrieb Karl <k...@meyer-velen.de>:
>>> vorgestern erhielt ich eine EMail von einem Waldbesitzer. Er bittet
>>> darum ihm zu sagen, wer die Wege in OSM angelegt hat und möchte die Wege
>>> und Name der Wege gelöscht haben.
>> In welchem Bundesland liegt das Waldstück? In einigen sind auch Privatwälder
>> für die Öffentlichkeit frei zugängig.
>>
> Also ein Wald, auch ein Privatwald, muss grundsätzlich immer für die
> Öffentlichkeit zugänglich sein. Für Fußgänger besteht noch nicht
> einmal Wegezwang (§ 14 Abs. 1 BWaldG). Nur aus besonderem Grund kann
> das Betreten des Waldes eingeschränkt werden (§ 14 Abs. 1 BWaldG).
> Aber im Prinzip muss man seit der Föderalismusreform schauen, wie es
> die Länder in ihren Waldgesetzen halten. Grundsätzlich andere
> Regelungen werden sie aber seitdem nicht getroffen haben (vgl. z.B.
> §~28 Abs. 1--3 LWaldG M-V).
> 
> Insoweit ist selbst ein Tagging der Waldwege als Privat zweifelhaft.
> 
> Gerechtfertigt wäre es, Waldwege als für den normalen Kraftverkehr
> gesperrt auszuweisen. Dies ist so allgemeinverbindlich in den
> Waldgesetzen der Länder geregelt (z.B. § 28 Abs. 4 LWaldG M-V), kann
> aber je nach Bundesland natürlich im Einzelfall variieren.
> 
> Soviel dazu aus einem rechtlichen Blickwinkel.
> 
> Falk

zu dem Thema passt das:

"Radfahrer müssen in der freien Landschaft keine Maut für private
Straßen zahlen"

http://www.kostenlose-urteile.de/newsview7491.htm

Frank

                
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