Hallo, Tobias Wendorff wrote: > Moment, so einfach geht das sicher nicht. Beispiel: > Ein Navi-Hersteller wandelt unsere Daten in sein proprietäres Format
Ah, also eine abgeleitete Datenbank. Die muss er rausruecken. > und fügt eigene Daten hinzu. Je nach Art der Hinzufuegung ist das dann ein Sammelwerk (wenn seine Daten eher so "neben" unsere liegen) oder eine weitere abgeleitete Datenbank, die er rausruecken muss. > Was dann? Der Grafiker hat die Daten in > ein Bild gewandelt, Ein Prodkt oder "Produced Work" im Sinne der ODbL, fuer das groessere Freiheiten gelten als fuer abgeleitete Datenbanken. > der Navi-Hersteller in GDF etc. => das Gleiche? Nein, sondern ein grosser Unterschied fuer die ODbL. (Zugegeben: Ueber alledem schwebt die Definitionsfrage "was ist eine Datenbank". Wenn man, wie die EU, einfach sagt, alle strukturiert angeordneten und einzeln abrufbaren Daten sind eine Datenbank, dann ist auch ein PNG-Bild eine Datenbank. Das will die ODbL aber nicht.) > Andere Sache: Auch Karten (egal ob digital oder analog erzeugt) > genießen in Deutschland den Schutz als Datenbank. Darum sage ich > ja immer, dass die Mapnik-Tiles teilweise einen höhen Schutz als > unsere gesammelten Daten genießen... Im Sinne der EU-Datenbankdirektive ist eine ausgedruckte Topokarte ganz sicher keine Datenbank. Was Richter nicht davon abhalten muss, trotzdem anders zu urteilen. Da besteht also ganz bestimmt Definitionsbedarf seitens des Lizenzgebers. Wenn der Lizenzgeber sagt "ich betrachte ein PNG-Bild nicht als Datenbank", dann kann er ja nicht spaeter vor Gericht das Gegenteil fordern. Bye Frederik -- Frederik Ramm ## eMail frede...@remote.org ## N49°00'09" E008°23'33" _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de