Hallo,

Tobias Wendorff wrote:
> Moment, so einfach geht das sicher nicht. Beispiel:
> Ein Navi-Hersteller wandelt unsere Daten in sein proprietäres Format

Ah, also eine abgeleitete Datenbank. Die muss er rausruecken.

> und fügt eigene Daten hinzu.

Je nach Art der Hinzufuegung ist das dann ein Sammelwerk (wenn seine 
Daten eher so "neben" unsere liegen) oder eine weitere abgeleitete 
Datenbank, die er rausruecken muss.

> Was dann? Der Grafiker hat die Daten in
> ein Bild gewandelt, 

Ein Prodkt oder "Produced Work" im Sinne der ODbL, fuer das groessere 
Freiheiten gelten als fuer abgeleitete Datenbanken.

> der Navi-Hersteller in GDF etc. => das Gleiche?

Nein, sondern ein grosser Unterschied fuer die ODbL. (Zugegeben: Ueber 
alledem schwebt die Definitionsfrage "was ist eine Datenbank". Wenn man, 
wie die EU, einfach sagt, alle strukturiert angeordneten und einzeln 
abrufbaren Daten sind eine Datenbank, dann ist auch ein PNG-Bild eine 
Datenbank. Das will die ODbL aber nicht.)

> Andere Sache: Auch Karten (egal ob digital oder analog erzeugt)
> genießen in Deutschland den Schutz als Datenbank. Darum sage ich
> ja immer, dass die Mapnik-Tiles teilweise einen höhen Schutz als
> unsere gesammelten Daten genießen...

Im Sinne der EU-Datenbankdirektive ist eine ausgedruckte Topokarte ganz 
sicher keine Datenbank. Was Richter nicht davon abhalten muss, trotzdem 
anders zu urteilen. Da besteht also ganz bestimmt Definitionsbedarf 
seitens des Lizenzgebers. Wenn der Lizenzgeber sagt "ich betrachte ein 
PNG-Bild nicht als Datenbank", dann kann er ja nicht spaeter vor Gericht 
das Gegenteil fordern.

Bye
Frederik

-- 
Frederik Ramm  ##  eMail frede...@remote.org  ##  N49°00'09" E008°23'33"

_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an