Am Mittwoch 25 März 2009 02:21:03 schrieb Martin Koppenhoefer:
> Am 25. März 2009 01:07 schrieb Frederik Ramm <frede...@remote.org>:
> > Das reicht ja. Ob Du mir (a) 100 Euro schuldest und ich Dir schriftlich
> > gebe, dass ich sie niemals zurueckfordern werde oder (b) Du mir keine
> > 100 Euro schuldest, ist in der Auswirkung fuer Dich doch irrelevant,
> > oder?
> nicht unbedingt, im Fall a könnten Deine Erben das evtl. mit Zinsen
> zurückverlangen, im Fall b bin ich *sicher*.

Warum?
Es handelt sich bei "ich gebe dir 100€ und will sie nie mehr zurück" um eine 
Schenkung. Auf welcher Grundlage sollten irgendwelche Erben das zurückfordern 
können? (Unter der Annahme, der Unterzeichner war bei Sinnen und alles lief 
ohne Folter und Bestechung ab.)

Gruß, Bernd

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