Hallo,

Frederik Ramm schrieb:
> Tobias Wendorff wrote:
>> Wenn Du mir eine Karte mit Straßen und Bushaltestellen renderst,
>> kann ich hingehen und alles wieder abzeichnen. Also sind die
>> Informationen eben doch struktuiert angeordnet und wieder
>> abrufbar. Der Zeichenschlüssel bestätigt die Struktur.
> 
> Bin ich anderer Ansicht - als Mensch kannst Du natuerlich in alles eine 
> Struktur reinbringen.

Ja - und genau *das* ist es ja, was die Schöpfungshöhe wiederspiegel.
Es kommt aber darauf an, wie viel Höhe Du reinsteckst.

Wenn Du aus den OSM-Wirrwarr einen Zeichenschlüssel entwickelst und
Tools schreibst, die daraus eine Karte erstellen, hast Du Kreativität
gezeigt.

Was macht ein Kartograph anders? Er nimmt eine Kartengrundlage,
fasst Dinge zusammen, generalisiert sie, entfernt Dinge, fügt was
hinzu und färbt die Informationen ein. Es ist *genau* das Gleiche.

Ob ich jetzt mit einem Pantone-Stift auf einem Blatt Papier rum male
oder mit dem digitalen Zeichenstift in Illustrator gibt für mich
keinerlei Unterschied in der Kreativität.

 > Du kannst ein Foto vom Berliner Hauptbahnhof
> nehmen und daraus eine Datenbank machen, keine Frage - genau auflisten, 
> welche Menschen wo zu sehen sind, wie gross die sind und welche Kleidung 
> sie tragen, etc.etc. - das macht aber das Bild selbst noch nicht zu 
> einer Datenbank.

Der Vergleich mit dem Foto hinkt, da es - je nach Fotokunst - ein
eigenes schützbares Werk ist. Die Schöpfungshöhe wird laut Fachliteratur
gerade bei Fotos sehr weit bemessen, da alleine schon manuelle
Blenden- oder Fokuseinstellungen als Fotokunst erachtet werden können.
Google dazu ein wenig, wurde tausende Male in Fotoforen diskutiert
und steht in vielen FAQs. Bei Luftbildern mag keine Schöpfungshöhe
vorhanden sein, jedoch tritt hier wiederum der Datenbankschutz inkraft.

Kannst DU bitte noch darauf eingehen:
 > Okay, nach Deiner Definition ist eine Topokarte keine Datenbank.
 > Wenn ich die OSM-Daten rendere und die Schilder drüberlege, dann
 > kann mir keiner was.

>> Aber wie? Für jedes Land einzeln, in dem es mal ein ähnliches
>> Urteil gab? 
> 
> Nein. Die ODbL muss sich in ihrer Definition ja nicht an das halten, was 
> Gerichte sagen. Wenn alle, die Daten beisteuern, unterschreiben, dass 
> sie keine Datenbankrechte an gerenderten Bildern geltend machen moechten 
> (selbst wenn hie und da schon mal ein Gericht geurteilt hat, ein Bild 
> sei eine Datenbank), dann ist doch alles in Butter.

AFAIK kann man auch dieses Recht nicht abtreten, sondern auch hier
wieder nur das Nutzungsrecht.

Grüße
Tobias

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