Hallo,

Tobias Wendorff wrote:
> eine Datenbank ist nicht nur eine Datenbank, wenn sie elektronisch
> vorliegt.

Klar, auch in einem Telefonbuch sind die Eintraege strukturiert 
angeordnet und einzeln abrufbar. In einer Topokarte aber nicht.

>> Je nach Art der Hinzufuegung ist das dann ein Sammelwerk (wenn seine 
>> Daten eher so "neben" unsere liegen) oder eine weitere abgeleitete 
>> Datenbank, die er rausruecken muss.
> 
> Wenn eine Kommune also die Verkehrszeichen über die OSM-Daten
> legt (gerendered, nicht als Layer), dann ist es ein Sammelwerk?

Da bist Du nach ODbL schon im Bereich der "Produkte" und nicht mehr im 
Bereich der "Datenbanken". Die ODbL spricht bei Produkten nicht mehr von 
abgeleiteten und von Sammelwerken. - Bei der CC-BY-SA waere nach 
aktueller Projektauffassung das direkte Einzeichnen eines Schilderlayers 
in einen OSM-Layer ein "abgeleitetes Werk".

>> Im Sinne der EU-Datenbankdirektive ist eine ausgedruckte Topokarte ganz 
>> sicher keine Datenbank. Was Richter nicht davon abhalten muss, trotzdem 
>> anders zu urteilen. Da besteht also ganz bestimmt Definitionsbedarf 
>> seitens des Lizenzgebers. Wenn der Lizenzgeber sagt "ich betrachte ein 
>> PNG-Bild nicht als Datenbank", dann kann er ja nicht spaeter vor Gericht 
>> das Gegenteil fordern.
> 
> Da ich in Deutschland lebe und hier meinen Geschäften nachgehe,
> überwiegt für mich das lokale Recht. Ich orientiere mich daran:

Wie gesagt, da muss die ODbL einfach ein klares Wort dazu schreiben, 
dann ist das gegessen; den ausdruecklichen Willen des Lizenzgebers wird 
auch ein deutsches Gericht nicht ignorieren. Die von Dir zitierten 
Urteile sind solche, in denen eine Seite argumentiert hat, es handele 
sich um eine Datenbank; bei einer entsprechend ausgestatteten ODbL wird 
keine Seite je behaupten koennen, ein gerendertes Tile sei eine 
Datenbank. (Schon heute steht das zwischen den Zeilen drin, und zwar bei 
der Definition eines "Produced Work", aber ein "zwischen den Zeilen" 
reicht mir nicht.)

> Da Du ja Europarecht-Fan bist, lies das hier:
> http://www.telemedicus.info/urteile/633-C-44402.html
> 
> Selbst ein Fußballspielplan ist eine Datenbank!

Wie gesagt, ein Telefonbuch ist es ja auch, aber wenn die ODbL das 
einfach genauer definieren wuerde, waeren diese Probleme alle vom Tisch.

Bye
Frederik

-- 
Frederik Ramm  ##  eMail frede...@remote.org  ##  N49°00'09" E008°23'33"

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