Candid Dauth schrieb: > Hallo, > > >> Sobald auch nur an einem kleinen Pfad mal das Ortsschild fehlt >> oder einen Tippfehler hat >> (da reicht schon eine nur unvollständig geladene Stadt), >> ist es nicht mehr möglich zu bestimmen welche Wege im oder >> außerhalb eines Ortes liegen. >> > > Was ist mit Wegen, an denen tatsächlich kein Ortsschild vorhanden ist? Weiß > jemand, wie die Straßenverkehrsordnung das regelt? Hierzulande kann man so > gut wie jeden Ort legitim mit dem Auto erreichen, ohne ein Ortsschild zu > passieren. Freilich darf ich dort trotzdem nicht 100 fahren. > > > > Gefunden bei http://www.radarforum.de/discus/messages/16/150.html: Wenn eine Ortstafel fehlt, beginnt die geschlossene Ortschaft trotzdem da, wo die eindeutig geschlossene Bauweise erkennbar anfängt (OLG Stuttgart VM 56, 82; OLG Düsseldorf VRS 64, 460; OLG Schleswig NZV 93, 39; vgl. auch OLG Koblenz VRS 38, 152). Die geschlossene Ortschaft endet beim Fehlen einer Ortstafel für einen aus dem Ort Herausfahrenden erst dann, wenn er ein völlig unbebautes Gebiet erreicht hat, das sich nicht als bloße Bebauungslücke zwischen zwei Ortsteilen darstellt (BayObLG 61, 51 = VM 61, 143)
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