Martin Koppenhoefer schrieb:
> Am 3. April 2009 16:31 schrieb Mario Salvini <salv...@t-online.de>:
>   
>> ich glaube da is ein Missverständnis. Ortsschilder sollten klar als
>> Beginn der geschlossenen Ortschaft sein.
>> Aber kann man das ja durch verschiedene Methoden lösen. Oft liegt der
>> Beginn der geschlossenen Ortschaft ja 50 100 oder 200m vor der
>> eigentlichen Ortschaft.
>>
>>     
>
> das machen manche Kommunen zur Verkehrsberuhigung so, allerdings kann
> man die Rechtmäßigkeit nach den oben zitierten Gerichtsurteilen in
> Frage stellen: Wenn das Ortsendeschild erst 200 m NACH dem erkennbaren
> Ende der geschlossenen Ortschaft kommt, kann man als Autofahrer
> genausogut annehmen, das Ortsende-Schild sei vergessen worden,
> zumindest ohne Ortskenntnis. Bei der Einfahrt in den Ort geht das
> natürlich nicht, aber bei der Ausfahrt könnte man es da schonmal auf
> einen Rechtsstreit ankommen lassen (gibt ja so berüchtigte
> Wegelagerer-Stellen).
>
> Gruß Martin
klar könnte man wieder viel interpretieren, aber wenn ein Schild 
vorhanden ist (egal wieviele Meter hinter der Bebauungsgrenze) dann 
sollten wir das auch so mappen ;)

Gruß
 Mario

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