Martin Koppenhoefer schrieb: > Am 3. April 2009 16:31 schrieb Mario Salvini <salv...@t-online.de>: > >> ich glaube da is ein Missverständnis. Ortsschilder sollten klar als >> Beginn der geschlossenen Ortschaft sein. >> Aber kann man das ja durch verschiedene Methoden lösen. Oft liegt der >> Beginn der geschlossenen Ortschaft ja 50 100 oder 200m vor der >> eigentlichen Ortschaft. >> >> > > das machen manche Kommunen zur Verkehrsberuhigung so, allerdings kann > man die Rechtmäßigkeit nach den oben zitierten Gerichtsurteilen in > Frage stellen: Wenn das Ortsendeschild erst 200 m NACH dem erkennbaren > Ende der geschlossenen Ortschaft kommt, kann man als Autofahrer > genausogut annehmen, das Ortsende-Schild sei vergessen worden, > zumindest ohne Ortskenntnis. Bei der Einfahrt in den Ort geht das > natürlich nicht, aber bei der Ausfahrt könnte man es da schonmal auf > einen Rechtsstreit ankommen lassen (gibt ja so berüchtigte > Wegelagerer-Stellen). > > Gruß Martin klar könnte man wieder viel interpretieren, aber wenn ein Schild vorhanden ist (egal wieviele Meter hinter der Bebauungsgrenze) dann sollten wir das auch so mappen ;)
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