On Fri, 3 Apr 2009 17:15:54 +0200, Martin Koppenhoefer
<dieterdre...@gmail.com> wrote:
> Am 3. April 2009 16:31 schrieb Mario Salvini <salv...@t-online.de>:
>> ich glaube da is ein Missverständnis. Ortsschilder sollten klar als
>> Beginn der geschlossenen Ortschaft sein.
>> Aber kann man das ja durch verschiedene Methoden lösen. Oft liegt der
>> Beginn der geschlossenen Ortschaft ja 50 100 oder 200m vor der
>> eigentlichen Ortschaft.
>>
> 
> das machen manche Kommunen zur Verkehrsberuhigung so, allerdings kann
> man die Rechtmäßigkeit nach den oben zitierten Gerichtsurteilen in
> Frage stellen: Wenn das Ortsendeschild erst 200 m NACH dem erkennbaren
> Ende der geschlossenen Ortschaft kommt, kann man als Autofahrer
> genausogut annehmen, das Ortsende-Schild sei vergessen worden,
> zumindest ohne Ortskenntnis. Bei der Einfahrt in den Ort geht das
> natürlich nicht, aber bei der Ausfahrt könnte man es da schonmal auf
> einen Rechtsstreit ankommen lassen (gibt ja so berüchtigte
> Wegelagerer-Stellen).

Ich meine, mal gelesen zu haben, dass die Polizei innerhalb 150m nach dem
Ortsschild nicht blitzen darf.

Wenn ich mit kleinen Kindern am Ortsanfang wohnen würde, würde ich ein
Versetzen des Ortsschildes um 150-200m sicherlich begrüßen...

Gerrit

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