Tobias Knerr schrieb:

> Generell zur Problematik: Heißt das, wir gehen allgemein davon aus, dass
> wir GFDL-Bilder _nicht_ einbinden dürfen, weil wir Artikel+Bild für ein
> abgeleitetes Werk aus Bild und Artikel halten? Wenn dies die herrschende
> Rechtsauffassung hier ist, dann sollte das dokumentiert werden.

Ich halte das für interpretationsfähig.
Zumindest wurden GFDL-Bilder bislang auch in "klassischen" Online-Medien
in Text eingebunden, ohne dass dadurch ganze Artikel unter GFDL gestellt
wurden.
(Anders würde es aussehen, wenn man mehrere Bild zu einer Kollage
verarbeitet oder Texte zusammenführt.)

Solange die GFDL hier lokal vorliegt kann man allenfalls noch noch über
die Bildunterschrift unterm Thumb diskutieren.

-jha-


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