> (jemandem mit Namen zu Antworten würde mir leichter fallen, oder ist 
 > das nicht mehr "In" in den Mailing-Listen ?)

Informationelle Selbstbestimmung nennt sich das. Bei dem kollektiven 
Hosenrunterlassen mach ich nur bedingt mit.

> Ich finde es aber klasse dass du nicht einfach nur vom hören und sagen
> her berichtest sondern aktiv versuchst dir eine eigene Meinung bzw.
> Wissensstand zu bilden.
> Auch wenn es mich in so fern wieder wundert dass deine Einwände nicht
> Anfang Dezember gekommen sind, sondern erst jetzt wo es um die Umsetzung
> ging. Aber OK.

Die Frage ist ja nicht wirklich dinglich, oder doch ? Und so wie es 
aktuell ist (highway=raceway) verursacht es auch keine Probleme wenn 
jemand mit OSM im Auto navigiert (z.b. andnav 2 / openrouteservice.org)

> Die Tatsache dass die Straßenmeisterei nicht für die NS zuständig ist
> (das hätte ich dir auch so sagen können), entbindet die NS nicht davon
> dass sie eine Bundeskraftfahrstrasse ist (und da bezeichne mich ruhig
> als verbohrt, denn das ist Fakt).
> Mautpflichtige Straßen bei unseren Nachbarn sind auch nicht automatisch
> Privatstraßen und verlieren ihren Status einer öffentlichen Straße.

Also eine Kraftfahrstraße in Privatbesitz nach dem Vorbild der teils 
privatisierten Autobahnen in Frankreich ?

Gilt bei denen auch deren jeweilige AGB ?

Sind die dann auch nicht entsprechend gewidmet ?

(der dop viewer stellt die Nordschleife z.B. nicht wie ein "trunk" dar)

Ich habe den Eindruck das lediglich die Stvo als Bestandteil der GMBH 
eigenen AGB verwurstet werden:

http://www.nuerburgring.de/fileadmin/2009/Nordschleife/Fahrordnung%20Touristenfahrten%20_Stand%2023%2001%202009_%20_2_.pdf

Bei solchen einschränkungen kann ich ja nur den Kopf schütteln:

z.B.:

----------

"Fahrzeuge mit Überführungs-Kennzeichen (rote Nummern), 
Kurzzeitkennzeichen (04er
Nummern), Oldtimer-Wechselkennzeichens (07er Nummern) sind nicht 
zugelassen."

"Foto-, Film- und Videoaufnahmen während der laufenden Touristenfahrten 
sind grundsätzlich verboten."

"Die Durchführung kommerzieller Taxifahrten, ob entgeltlich oder 
unentgeltlich, im
Rahmen der Touristenfahrten ist untersagt".

"§ 8 – Sanktionen
Für schuldhafte Verstöße jeglicher Art gegen diese allgemeinen 
Bedingungen für das Befahren
des Nürburgrings wird zwischen dem Benutzer und der Nürburgring GmbH 
eine Vertragsstrafe
in Höhe von mindestens € 250 (in Worten: zweihundertfünfzig) zu Gunsten der
Nürburgring GmbH vereinbart. Durch die Einbehaltung der verfallenen 
Vertragsstrafe wird
die Geltendmachung eines höheren Schadens ausdrücklich nicht ausgeschlossen"

------------

und vieles mehr. Es wird sogar von "Hausverboten" gesprochen. Darf ein 
Französicher "Autobahnbetreiber" etwa auch Hausverbot erteilen ? 
(ernsthaft) unabhängig von derem "Punkteregister" ("Flensburg")

Gerade wenn ich die ganzen Ausnahmen und zusätzlichen §Paragraphen 
anschaue die in den dortigen AGB enthalten sind.... sollen wir die alle 
extra in OSM erfassen und uns dafür Schlüssel ausdenken?

Bemerkenswert finde ich, das dort in den AGB mit keiner Silbe das Wort 
"Kraftfahrstraße" erwähnt ist.

Andererseits wirft das auch die Frage auf, ob es in Deutschland andere 
Mautstraßen (ausser LKW) gibt und was dort rechtlich (über die StVO 
hinaus) über die Bühne geht bzw. wie läuft das in anderen Ländern mit 
Mautstrecken ?  ( Trennung privat / öffentlich ? ...)



_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an