northc...@gmx.de <northc...@gmx.de> schrieb/wrote:
> Das die Nordschleife Eigentum der Nürburgring GmbH ist deren
> Hauptgesellschafter das Land Rheinland-Pfalz und Landkreis Ahrweiler
> sind und eben kein Privatgrund?

Auch eine staatliche Stelle kann Privatgrund haben. Eine private  
Gesellschaft erst recht (auch wenn die Gesellschafter staatlich sind).

Ein Grundstück, eine Einrichtung, etc. wird dadurch öffentlich, dass es  
durch einen separaten Akt (Widmung) zu einem öffentlichen Zweck gewidmet  
wird, nicht daraus, dass ein Hoheitsträger Eigentümer ist.

Claus



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