northc...@gmx.de <northc...@gmx.de> schrieb/wrote: > Das die Nordschleife Eigentum der Nürburgring GmbH ist deren > Hauptgesellschafter das Land Rheinland-Pfalz und Landkreis Ahrweiler > sind und eben kein Privatgrund?
Auch eine staatliche Stelle kann Privatgrund haben. Eine private Gesellschaft erst recht (auch wenn die Gesellschafter staatlich sind). Ein Grundstück, eine Einrichtung, etc. wird dadurch öffentlich, dass es durch einen separaten Akt (Widmung) zu einem öffentlichen Zweck gewidmet wird, nicht daraus, dass ein Hoheitsträger Eigentümer ist. Claus _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de