Am 22. Dezember 2009 16:16 schrieb Mathias Kemper <math...@ghbiker.de>:

> Oder für "Die Nürburgring GmbH
> > kann dir Nutzungsverbot erteilen wenn sie dein Gesicht nicht mag"?
> Bist du eigentlich über den geistigen Horizont eines 13jährigen hinaus
> gekommen?
> Kein Unternehmen kann dir grundlos ein Hausverbot erteilen nur weil es
> dein Gesicht nicht mag. Dazu bedarf es schon triftige Gründe.
> Also behaupte doch nicht auch noch solchen Schwachsinn.
>

doch klar, wenn ein Privatunternehmen das Hausrecht ausübt, kann es AFAIK
jedem ohne Nennung von Gründen Hausverbot erteilen. Wie das bei einer GmbH
in öffentlichem Besitz aussieht, weiss ich allerdings nicht (evtl. kannst Du
Dich da einklagen). Eine weitere Einschränkung: bei für den allgemeinen
Publikumsverkehr geöffneten Lokalitäten muss erkennbar sein, dass eine
individuelle Einlasskontrolle besteht (dann kann man auch beliebige Leute
ohne Gründe ausschließen, z.B. Türsteher).

Gruß Martin
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