Aus meiner Sicht steht lizenzrechtlich kein Grund dagegen geografische  
Gegebenheiten aus Luftbildern abzuzeichnen. Denn zumindest der Teil  
der Informationen aus den Luftbildern, welcher die Realität abbildet,  
dürfte kein (schön-)geistiges Werk darstellen und von daher auch nicht  
unter das Urheberrecht fallen. Die OpenStreetMap bildet ja nur die  
Realität ab, nicht mehr und nicht weniger.

Anders würde der Fall liegen, würde man die Informationen  
weiterverwerten, welche sich aus dem Moment der Aufnahme rein zufällig  
(oder auch gewollt) irgendwie (schön-)geistig ergeben. Ich denke da an  
fahrende oder parkende Autos, welche auf der Aufnahme sichtbar sind  
oder die Färbung der Laubbäume an einem bestimmten Herbsttag oder auch  
nur irgendwelche Wolkenformationen. Diese Informationen machen eine  
Luftbildaufnahme einmalig, aus welcher sich dann eine  
"Einzigartigkeit" ergibt. Oder wenn die Luftaufnahme aus einem  
speziellen Blickwinkel geschossen wurde (was bei Orthofotos ja aus  
technisch-/praktischen Gründen schon ausscheidet). Da könnte man dann  
argumentieren (was auch schon weit hergeholt ist aber ist wohl so),  
der Fotograf hat als "Künstler" gewirkt. Was wiederum zur Folge hat,  
dass das Urheberrecht greift. Aber nur bezüglich der Gesamtkomposition  
und nicht was die dem Foto entnehmbaren Details der Realität angeht.

Gruß,
Christian


Am 22.12.2009 um 22:17 schrieb Markus:

> Hi ... ,
>
>> Wie sieht das lizenzrechtlich aus?
>
> Du brauchst die Erlaubnis des Rechteinhabers der Luftbilder.
>
> Sie liegt vor für DOPs von:
> - Yahoo
> - Stadt Lauf a.d. Pegnitz
> - LVA Bayern (Oberpfalz zeitbegrenzt)
> - ...
>
> Gruss, Markus
>
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