Ich hege nicht den geringsten Zweifel daran, dass das bereits  
ausreichend diskutiert wurde.

Um aber mal auf die scheinbar verbreitete "Angst vor dem Abmahnanwalt"  
einzugehen:

Auf http://sautter.com gibt es die schöne Funktion auf zwei  
übereinanderliegenden halbtransparenten Ebenen unsere OSM-Daten mit  
den Google Satellitenbildern vergleichen zu können.

Wenn ich mit meinem GPS-Empfänger unterwegs war und ich es (bei guten  
Witterungsverhältnissen und Nutzung von WAAS/EGNOS) geschafft habe  
sämtliche Wegpunkte mit ca. 2,5 +/- 0,2 Metern Genauigkeit zu  
erfassen, dann stimmt der Verlauf meiner gemappten Wege nahezu 100%  
mit dem aus dem Satellitenfoto ersichtlichen Verlauf überein.

Nun könnte aber ein findiger Abmahnanwalt einfach behaupten ich hätte  
von Google abgepaust.
Muss ich also um dieser "Gefahr" zu entgehen in Zukunft alle Wege so  
ungenau erfassen, dass sie deutlicher von den Google Satellitenbildern  
abweichen?

Nur mal so zum Nachdenken provokativ gefragt ...

Gruß,
Christian



Am 23.12.2009 um 09:58 schrieb Ulf Lamping:

> Am 23.12.2009 00:10, schrieb Christian Schmitt:
>> Aus meiner Sicht steht lizenzrechtlich kein Grund dagegen  
>> geografische
>> Gegebenheiten aus Luftbildern abzuzeichnen. Denn zumindest der Teil
>> der Informationen aus den Luftbildern, welcher die Realität abbildet,
>> dürfte kein (schön-)geistiges Werk darstellen und von daher auch  
>> nicht
>> unter das Urheberrecht fallen. Die OpenStreetMap bildet ja nur die
>> Realität ab, nicht mehr und nicht weniger.
>
> Es ist nur schon seit mehreren Jahren bei OSM gängige Praxis, von  
> Daten
> die nicht eindeutig benutzbar sind die Finger zu lassen. Das wir z.b.
> Google Luftbilder daher nicht verwenden wollen wurde hier auf talk-de
> und auf talk doch nun schon mehrfach diskutiert, bitte bei Bedarf  
> mal im
> Archiv suchen.
>
> Ob jetzt das georeferenzieren eine Luftbildes ein schöpferischer Akt
> ist, kann ich nicht beurteilen. Aber ich persönlich habe jetzt  
> überhaupt
> keinen Bock, demnächst einem Anwalt ein paar hundert oder tausend Euro
> Abmahngebühr zu überweisen, weil die Rechtslage doch anders ist als du
> sie hier schilderst.
>
> Gruß, ULFL
>
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