Moin,

einmal abgesehen davon, dass ich die Nutzungsbedingungen, insbesondere  
die Passagen auf die Du Dich beziehst, nicht kenne:

Wie stellst Du Dir konkret eine gerichtsfeste Beweisführung vor, aus  
der zweifelsfrei hervorgeht, dass (OSM-)Kartendaten von  
(Ortho-)Satellitenbildern abgezeichnet wurden?

Gruß,
Christian


P.S: Ich selbst bin begeisterter GPS-Tracker und ich sehe für den  
Großteil der in OSM zu erfassenden Daten nicht die Notwendigkeit aus  
Satellitenfotos abzuzeichnen. Jedoch gibt es Objekte, wie die im  
Ursprungsthread genannten Gebäude, für die das sich geradezu anbietet.



Am 23.12.2009 um 00:57 schrieb Tobias Knerr:

> Christian Schmitt schrieb:
>> Aus meiner Sicht steht lizenzrechtlich kein Grund dagegen  
>> geografische
>> Gegebenheiten aus Luftbildern abzuzeichnen. Denn zumindest der Teil
>> der Informationen aus den Luftbildern, welcher die Realität abbildet,
>> dürfte kein (schön-)geistiges Werk darstellen und von daher auch  
>> nicht
>> unter das Urheberrecht fallen.
>
> Falls diese Argumenation korrekt ist, spricht vielleicht aus Sicht des
> Urheberrechts nichts dagegen, die Luftbilder abzumalen. Das ändert  
> aber
> überhaupt nichts an anderen Hindernissen - insbesondere den
> Nutzungsbedingungen des Dienstes, der dir die Luftbilder bereitstellt.
>
> Die Idee "urheberrechtlich womöglich nicht schützbar, also setzen wir
> stattdessen auf Nutzungsbedingungen" liegt ja auch der ODbL zugrunde.
>
> Tobias Knerr
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