Christian Schmitt <schmittr...@yahoo.de> wrote:

> Aus meiner Sicht steht lizenzrechtlich kein Grund dagegen geografische  
> Gegebenheiten aus Luftbildern abzuzeichnen. Denn zumindest der Teil  
> der Informationen aus den Luftbildern, welcher die Realität abbildet,  
> dürfte kein (schön-)geistiges Werk darstellen und von daher auch nicht  
> unter das Urheberrecht fallen. Die OpenStreetMap bildet ja nur die  
> Realität ab, nicht mehr und nicht weniger.

Das ist auch meine Meinung, aber IANAL und genau das ist das Problem!
Keiner wird und das _rechtsverbindlich_ bestätigen.

Sven

-- 
"Das ist halt der Unterschied: Unix ist ein Betriebssystem mit Tradition,
 die anderen sind einfach von sich aus unlogisch."
                          (Anselm Lingnau in de.comp.os.unix.discussion)
/me ist gig...@ircnet, http://sven.gegg.us/ im WWW

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