Falk Zscheile schrieb:
> Am 16. Juni 2010 15:03 schrieb bkmap <burkhard.kirch...@web.de>:
>>> wenn es verboten ist, stehen da auch schilder.
>> Auf Pfaden im Wald darf man zumindest in Thüringen theoretisch überhaupt
>> nicht Rad fahren, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt ist. Auf Pfaden ist
>> das laut Thüringer Waldgesetz §6 (3) verboten. Da stehen keine Schilder.
>>
> 
> Ich lese den Paragrahen anders. Danach ist das Radfahren auf allen
> festen Wegen und Straßen erlaubt. Von einer Kennzeichnungspflicht
> steht dort nur etwas für Reitwege und das u.a. radfahrer angehört
> werden müssen, bevor solche Reitwege ausgewiesen werden.
> Bloß aus dem Gesetzeswortlaut ist für mich allerdings nicht
> ersichtlich ob "feste Wege" meint, dass sie nicht schlammig sein
> dürfen, sich die Befahrbarkeit also je nach Wetterlage ändern kann
> oder aber eine dauerhafte Befestigung mit einer bspw. wassergebundenen
> Decke gemeint ist.

Ja, ist sehr schwammig die Formulierung. Auf jeden Fall ist ein
Trampelpfad kein fester weg. Ich lese das auch so, dass die Wege
befestigt sein müssen (Makadamdecke, Schotter, Bitumen oder Packlager
oder  ähnlich).

Gruß
Burkhard


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