Am 16. Juni 2010 15:28 schrieb David Ecker <da...@ecker-software.de>: > Als Beispiel fuer: > Baden-Württemberg > -Waldgesetz für Baden-Württemberg (Landes-waldgesetz-LWaldG) > > § 37 Betreten des Waldes > (3) Das Fahren mit Krankenfahrstühlen ist gestattet. Das Radfahren und das > Reiten im Wald sind nur auf Straßen und Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist > Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet sind das Reiten auf gekennzeichneten > Wanderwegen unter 3 m Breite....
das ist ja mal ein Kriterium: gekennzeichnete Wanderwege? Wie sieht denn das offizielle Wanderwegkennzeichen aus? Fußweg kann es ja nicht sein, weil das extra steht. Geht es da um diese Wanderwegzeichen des Alpenvereins (bzw. ähnlicher Institutionen?), d.h. entscheiden die, ob man wo reiten darf im Wald? Z.T. sieht man diese Schilder ja nichtmal als Wanderer, der danach sucht... Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de