Am 16. Juni 2010 15:28 schrieb David Ecker <da...@ecker-software.de>:
> Als Beispiel fuer:
> Baden-Württemberg
> -Waldgesetz für Baden-Württemberg (Landes-waldgesetz-LWaldG)
>
> § 37 Betreten des Waldes
> (3) Das Fahren mit Krankenfahrstühlen ist gestattet. Das Radfahren und das
> Reiten im Wald sind nur auf Straßen und Wegen gestattet. Auf Fußgänger ist
> Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet sind das Reiten auf gekennzeichneten
> Wanderwegen unter 3 m Breite....


das ist ja mal ein Kriterium: gekennzeichnete Wanderwege? Wie sieht
denn das offizielle Wanderwegkennzeichen aus? Fußweg kann es ja nicht
sein, weil das extra steht. Geht es da um diese Wanderwegzeichen des
Alpenvereins (bzw. ähnlicher Institutionen?), d.h. entscheiden die, ob
man wo reiten darf im Wald? Z.T. sieht man diese Schilder ja nichtmal
als Wanderer, der danach sucht...

Gruß Martin

_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an