Hallo,
Am Donnerstag 24 Juni 2010 23:39:35 schrieb Tirkon:
> Florian Lohoff <f...@zz.de> wrote:
> >wir haben hier einen fall von "Namenskorrektur" des xybot. Ich denke
> >das ist falsch - in diesem Fall nachgewiesenermassen - das Straßenschild
> >ist ohne Bindestriche. Es geht mir aber eher um Grundsaetzliches.
> >
> >Namen koennen niemals nach Regeln korrigiert werden - es sind Namen -
> > diese muessen sich auch nicht an Rechtschreib oder sonstige Regeln
> > halten:
> >
> >http://www.openstreetmap.org/browse/way/37175313/history

+1

> 
> Die Frage ist für Deutschland einfach zu beantworten: Straßennamen
> werden in Deutschland auf politischer Ebene durch den
> Stadt-/Gemeinderat mehrheitlich beschlossen. Politiker sind im
> Wesentlichen ihrem Gewissen verpflichtet. Nur wenige Gesetze müssen
> sie befolgen, zu denen beispielsweise Rechtschreibgesetze nicht
> gehören.

Du meinst wahrscheinlich das Richtige, aber auch Politiker sind allen Gesetzen 
unterworfen. Nur für den Bereich der Gesetzgebung, für den nicht der einzelne 
Politiker, sondern der Bundes-/Landtag als Organ zuständig ist, gibt es 
relativ wenige einschlägige Gesetze/Regeln/Ordnungen, und die vorhandenen 
befassen sich -logischerweise- vor allem mit der formalen Seite der 
Gesetzgebung. Das selbst beschlossene Gesetz muss aber auch das Organ und 
jeder Politiker beachten, wenn es relevant ist. Sollte es stören, kann man es 
ja ändern :-)

> Es gibt demzufolge keine Regeln (maximal Empfehlungen), denen
> eine Straßenbenennung zwingend folgen müsste.

Es gibt kein Rechtschreibgesetz. Alle Regelungen, die die Rechtschreibung 
betreffen, sind Empfehlungen. Niemand ist gezwungen, denen zu folgen - mit 
einer Ausnahme: Für die Schulen ist die Rechtschreibung bindend, und damit 
auch für Schüler in der Schule. Aber nur Kraft jeweiliger Schulgesetze, für 
andere Bereiche ist das nicht bindend.

Behörden und Firmen können für ihren Bereich festlegen, dass sich die 
Mitarbeiter/Beamten an die Rechtschreibregeln halten müssen. Das ist dann aber 
eine "Chef-Anweisung".

Es gibt auch Schriftsteller, die verboten haben, ihre Werke nach den Regeln 
der neuen Rechtschreibung zu veröffentlichen.

> 
> Damit wäre gleichzeitig auch klar, dass ein Straßennamenschild nicht
> unbedingt stimmen muss. Maßgeblich wäre einzig der im genehmigten
> Protokoll der beschlussfassenden Sitzung genannte Straßenname.
> 
+1

Aber wir kennen meistens diesen Beschluss nicht und lesen das, was der 
Schildermaler daraus gemacht hat.

Teilweise wird übrigens auch absichtlich von der Rechtschreibung abgewichen. 
Die Schreibweise "Congress-Centrum" ist älter als die Denglisch-Begeisterung 
unserer Werbefuzzis und will eine ansonsten fatale Abkürzung vermeiden. Aus 
dieser Zeit stammt auch die Umbenennung der "Zentrum"-Schilder in "Centrum".

Gruß, Wolfgang

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