Frederik Ramm schrieb:
Was in der CC steht, ist absolut irrelevant. Nach dem Urheberrecht kannst Du die Rechte an Deinem Werk niemals veraeussern, Du kannst anderen nur eine Nutzung gestatten.

Und diese Gestattung der Nutzung sieht nach CC-Liznz eben so aus, dass sie
für ewig (x+70 genauer gesagt) unter CC bleibt. CC ist absolut relevant.

Auf der englischen Liste habe ich das Beispiel von dual lizensierter GPL-Software gebracht. Da gibt es eine Webseite mit einem Download-Link fuer Software. Darunter steht: "Nutzung entweder unter GPL oder unter einer kommerziellen Lizenz, die Sie von uns fuer X Euro kaufen koennen". Wenn Du vom Anbieter nun die Lizenz kaufst, erhaeltst Du das Recht, die runtergeladene Software ausserhalb der GPL zu benutzen. Deswegen gibt es aber nicht einen Extra-Downloadlink ("fuer GPL klicken Sie hier, fuer nicht-GPL klicken Sie hier").

Du kannst auch die Software erst unter GPL runterladen und spaeter noch die Lizenz kaufen.

GPL ist nicht CC. Habe jetzt keine Lust, auch noch in die GPL einzutauchen,
ob die sowas einfacher macht. Wesentlicher dürfte hier aber sein, dass
das Programm und somit das urheberrechtlich geschützte Werk vemutlich
von Anfang an doppelt lizenziert war. Damit gab es keine Probleme,
das hinterher zu relizenzieren. nachträgliche Versuche solcher
Doppellizenzierungen dürften Probleme bereiten.

Aber, wie Richard auf legal-talk schrieb, nehmen wir mal einen Augenblick lang an, dass Du recht haettest, und dass beim Umlizensieren in ODbL die CC-By-SA verletzt wuerde. Dann koennte der Urheber der Daten denjenigen verklagen, der die Umlizensierung vorgenommen hat, weil letzterer sich nicht an die von ersterem festgelegte Lizenz gehalten hat. In unserem konkreten Fall sind aber der Urheber und der Umlizensierer identisch.

Also entweder Heiko Jacobs stimmt dem Lizenzwechsel nicht zu, dann werden seine Daten nie unter der ODbL verbreitet. Oder er stimmt zu, dann koennte, wenn deine Argumentation stimmen wuerde, der urspruengliche Autor (Heiko Jacobs) den fiesen Relizensierer (Heiko Jacobs) verklagen.

... oder der fiese ursprüngliche Autor und Relizensierer verklagt die OSMF,
dass der planet.osm nicht unter CC steht oder der fiese Datennutzer nutzt
die OSM-Daten in einer Art und Weise, die nach CC zulässig wäre, nach ODBL
nicht, und die OSMF oder irgendein Mapper kann ihn nix anhaben ...

Gruß Mueck


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