Frederik Ramm schrieb:
Was in der CC steht, ist absolut irrelevant. Nach dem Urheberrecht
kannst Du die Rechte an Deinem Werk niemals veraeussern, Du kannst
anderen nur eine Nutzung gestatten.
Und diese Gestattung der Nutzung sieht nach CC-Liznz eben so aus, dass sie
für ewig (x+70 genauer gesagt) unter CC bleibt. CC ist absolut relevant.
Auf der englischen Liste habe ich das Beispiel von dual lizensierter
GPL-Software gebracht. Da gibt es eine Webseite mit einem Download-Link
fuer Software. Darunter steht: "Nutzung entweder unter GPL oder unter
einer kommerziellen Lizenz, die Sie von uns fuer X Euro kaufen koennen".
Wenn Du vom Anbieter nun die Lizenz kaufst, erhaeltst Du das Recht, die
runtergeladene Software ausserhalb der GPL zu benutzen. Deswegen gibt es
aber nicht einen Extra-Downloadlink ("fuer GPL klicken Sie hier, fuer
nicht-GPL klicken Sie hier").
Du kannst auch die Software erst unter GPL runterladen und spaeter noch
die Lizenz kaufen.
GPL ist nicht CC. Habe jetzt keine Lust, auch noch in die GPL einzutauchen,
ob die sowas einfacher macht. Wesentlicher dürfte hier aber sein, dass
das Programm und somit das urheberrechtlich geschützte Werk vemutlich
von Anfang an doppelt lizenziert war. Damit gab es keine Probleme,
das hinterher zu relizenzieren. nachträgliche Versuche solcher
Doppellizenzierungen dürften Probleme bereiten.
Aber, wie Richard auf legal-talk schrieb, nehmen wir mal einen
Augenblick lang an, dass Du recht haettest, und dass beim Umlizensieren
in ODbL die CC-By-SA verletzt wuerde. Dann koennte der Urheber der Daten
denjenigen verklagen, der die Umlizensierung vorgenommen hat, weil
letzterer sich nicht an die von ersterem festgelegte Lizenz gehalten
hat. In unserem konkreten Fall sind aber der Urheber und der
Umlizensierer identisch.
Also entweder Heiko Jacobs stimmt dem Lizenzwechsel nicht zu, dann
werden seine Daten nie unter der ODbL verbreitet. Oder er stimmt zu,
dann koennte, wenn deine Argumentation stimmen wuerde, der
urspruengliche Autor (Heiko Jacobs) den fiesen Relizensierer (Heiko
Jacobs) verklagen.
... oder der fiese ursprüngliche Autor und Relizensierer verklagt die OSMF,
dass der planet.osm nicht unter CC steht oder der fiese Datennutzer nutzt
die OSM-Daten in einer Art und Weise, die nach CC zulässig wäre, nach ODBL
nicht, und die OSMF oder irgendein Mapper kann ihn nix anhaben ...
Gruß Mueck
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