Am 26. Juli 2010 11:41 schrieb Heiko Jacobs <heiko.jac...@gmx.de>:
> Frederik Ramm schrieb:
>>
>> Was in der CC steht, ist absolut irrelevant. Nach dem Urheberrecht kannst
>> Du die Rechte an Deinem Werk niemals veraeussern, Du kannst anderen nur eine
>> Nutzung gestatten.
>
> Und diese Gestattung der Nutzung sieht nach CC-Liznz eben so aus, dass sie
> für ewig (x+70 genauer gesagt) unter CC bleibt. CC ist absolut relevant.
>

Du sprichst vom Nutzungsrecht, Frederik vom Urheberrecht. Die
Nutzungsrechte die du Anderen mittels der Freigabe unter CC-by-SA
einräumst, beschränken dich nicht der Ausübung deines Urheberrechts
(genauer: Das Verwertungsrecht festzulegen). Wenn du dein Werk einmal
unter CC-by-SA freigeben hast, kann du das nicht mehr rückgängig
machen - du kannst es aber sehr wohl zusätzlich unter anderen Lizenzen
so verwerten wie du möchtest (mit der Ausnahme das eine exklusive
Nutzung nicht mehr möglich ist).

>> Auf der englischen Liste habe ich das Beispiel von dual lizensierter
>> GPL-Software gebracht. Da gibt es eine Webseite mit einem Download-Link fuer
>> Software. Darunter steht: "Nutzung entweder unter GPL oder unter einer
>> kommerziellen Lizenz, die Sie von uns fuer X Euro kaufen koennen". Wenn Du
>> vom Anbieter nun die Lizenz kaufst, erhaeltst Du das Recht, die
>> runtergeladene Software ausserhalb der GPL zu benutzen. Deswegen gibt es
>> aber nicht einen Extra-Downloadlink ("fuer GPL klicken Sie hier, fuer
>> nicht-GPL klicken Sie hier").
>>
>> Du kannst auch die Software erst unter GPL runterladen und spaeter noch
>> die Lizenz kaufen.
>
> GPL ist nicht CC. Habe jetzt keine Lust, auch noch in die GPL einzutauchen,
> ob die sowas einfacher macht. Wesentlicher dürfte hier aber sein, dass
> das Programm und somit das urheberrechtlich geschützte Werk vemutlich
> von Anfang an doppelt lizenziert war. Damit gab es keine Probleme,
> das hinterher zu relizenzieren. nachträgliche Versuche solcher
> Doppellizenzierungen dürften Probleme bereiten.

Nein, der Zeitpunkt der Lizenzierung spielt keine Rolle. Du kannst
dein Werk heute unter "Alle Rechte vorbehalten", morgen unter GPL und
nächste Woche als Beerware veröffentlichen - austauschen musst du
(oder dein Lizenznehmer) nur den Lizenzhinweis. Der gilt dann nur für
diese Kopie, die anderen Kopien betrifft das nicht, die stehen unter
der Lizenz die jeweils mitgeliefert wird.

>
>> Aber, wie Richard auf legal-talk schrieb, nehmen wir mal einen Augenblick
>> lang an, dass Du recht haettest, und dass beim Umlizensieren in ODbL die
>> CC-By-SA verletzt wuerde. Dann koennte der Urheber der Daten denjenigen
>> verklagen, der die Umlizensierung vorgenommen hat, weil letzterer sich nicht
>> an die von ersterem festgelegte Lizenz gehalten hat. In unserem konkreten
>> Fall sind aber der Urheber und der Umlizensierer identisch.
>>
>> Also entweder Heiko Jacobs stimmt dem Lizenzwechsel nicht zu, dann werden
>> seine Daten nie unter der ODbL verbreitet. Oder er stimmt zu, dann koennte,
>> wenn deine Argumentation stimmen wuerde, der urspruengliche Autor (Heiko
>> Jacobs) den fiesen Relizensierer (Heiko Jacobs) verklagen.
>
> ... oder der fiese ursprüngliche Autor und Relizensierer verklagt die OSMF,
> dass der planet.osm nicht unter CC steht oder der fiese Datennutzer nutzt
> die OSM-Daten in einer Art und Weise, die nach CC zulässig wäre, nach ODBL
> nicht, und die OSMF oder irgendein Mapper kann ihn nix anhaben ...
>
> Gruß Mueck
>
>
> _______________________________________________
> Talk-de mailing list
> Talk-de@openstreetmap.org
> http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de
>

_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an