Am 31.08.2010 11:00, schrieb Bernd Wurst:

IANAL.
Meiner Meinung nach ist es für jeden der bei OSM mit macht ziemtlich schwer,
glaubhaft zu begründen dass er kein englisch kann.

Damit liegst du schlicht falsch. Ich kenne Beispiele, bei denen das definitiv der Fall ist.

Es reicht bei einem Vertragstext für die Rechtssicherheit wohl auch nicht aus, sich mit Hilfe von leo oder Google Translate eine Übersetzung geben lassen zu müssen. Selbst wenn ich (halbwegs) Englisch kann, heisst das noch lange nicht, das damit ein verbindlicher Vertrag zustande kommt: "Das hab ich so nicht verstanden und hätte es auch nicht gewollt".

Ob es für uns schön ist sich auf genau einen (englischen) Text beziehen zu können spielt doch für die Rechtssicherheit vor einem Gericht (z.B. in D) überhaupt keine Rolle.

Gruß, ULFL

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