Hallo

Am 31. August 2010 10:47 schrieb Florian Lohoff <f...@zz.de>:

> Und was ist wenn der User dann nachweisen kann kein English zu koennen und gar
> nicht wusste was er da zustimmt? Dann ist der Vertrag nichtig oder?
>
> http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html
>
> Das es eben nicht in der Muttersprache ist macht die nummer durchaus leichter
> anfechtbar denke ich auch wenn ich kein Anwalt bin ...

Ich bin auch kein Anwalt - in Deutschland herrscht allerdings anders
als in Frankreich und Italien Vertragsfreiheit[1] - dh du kannst jede
beliebige Sprache für einen Vertrag verwenden, solange der Vertrag
"nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche
Verbote oder die guten Sitten verstößt".. Wer die Sprache nicht
versteht (und das kann im Zweifel ja auch bei feinsten Juristendeusch
der Fall sein) und trotzdem unterschreibt, der kann sich hinterher
nicht rausreden.

Gruß,
Stefan

[1]http://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsfreiheit

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