On Tue, Aug 31, 2010 at 11:07:40AM +0200, Stefan Schwan wrote:
> 
> Ich bin auch kein Anwalt - in Deutschland herrscht allerdings anders
> als in Frankreich und Italien Vertragsfreiheit[1] - dh du kannst jede
> beliebige Sprache für einen Vertrag verwenden, solange der Vertrag
> "nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche
> Verbote oder die guten Sitten verstößt".. Wer die Sprache nicht
> versteht (und das kann im Zweifel ja auch bei feinsten Juristendeusch
> der Fall sein) und trotzdem unterschreibt, der kann sich hinterher
> nicht rausreden.
> 

Ich sage ja nicht das der Vertrag per se rechtswiedrig, sittenwiedrig
oder nichtig ist. Aber die "Fremde Sprache" laesst zumindest die vermutung
zu das derjenige der das wegklickt das nicht verstanden haben koennte.

Wenn ein Gericht das fuer Plausibel haelt koennte jeder User nachtraeglich
halt seine Edits entfernen lassen.

Flo
-- 
Florian Lohoff                                                 f...@zz.de

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