Hallo,
Am Dienstag 31 August 2010 11:07:40 schrieb Stefan Schwan:
> Hallo
> 
> Am 31. August 2010 10:47 schrieb Florian Lohoff <f...@zz.de>:
> > Und was ist wenn der User dann nachweisen kann kein English zu koennen
> > und gar nicht wusste was er da zustimmt? Dann ist der Vertrag nichtig
> > oder?
> >
> > http://dejure.org/gesetze/BGB/119.html
> >
> > Das es eben nicht in der Muttersprache ist macht die nummer durchaus
> > leichter anfechtbar denke ich auch wenn ich kein Anwalt bin ...
> 
> Ich bin auch kein Anwalt - in Deutschland herrscht allerdings anders
> als in Frankreich und Italien Vertragsfreiheit[1] - dh du kannst jede
> beliebige Sprache für einen Vertrag verwenden, solange der Vertrag
> "nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche
> Verbote oder die guten Sitten verstößt".. Wer die Sprache nicht
> versteht (und das kann im Zweifel ja auch bei feinsten Juristendeusch
> der Fall sein) und trotzdem unterschreibt, der kann sich hinterher
> nicht rausreden.

Doch, das kann er. Die Frage ist, ob er damit durchkommt. Bei einem 
fremdsprachigen Text hat er da durchaus Chancen, insbesondere wenn der so 
formuliert ist. Bevor es überhaupt zum Vertrag kommt:
<http://de.wikipedia.org/wiki/Willenserkl%C3%A4rung>
> 
> Gruß,
> Stefan
> 
> [1]http://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsfreiheit
> 


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