Am 31. August 2010 16:06 schrieb M∡rtin Koppenhoefer <dieterdre...@gmail.com>:
> bei Euren ganzen Zitaten aus deutschem Recht: kommt das überhaupt zur
> Anwendung? M.E. schliesst man mit der OSMF, einer Stiftung mit Sitz in
> London, einen Vertrag dort nach englischem Recht. Wenn man das nicht
> will, muss man es halt lassen. Deutsches Recht dürfte m.E. hier
> unerheblich sein: die Server, also OSM, sind genauso wie die OSMF in
> England, der geschlossene Vertrag (CT) ist auf englisch.

Die Frage ist halt, ob man als Deutscher einen Vertrag abschließen
kann, der nicht auf Deutsch ist, und sich hinterher darauf berufen
kann, man hätte ihn nicht verstanden.
INANAL aber IMO kann man rechtsgültige Verträge abschließen, die nicht
in der eigenen Sprache sind. Ansonsten wäre es quasi unmöglich, mit
Ausländern oder Analphabeten Verträge abzuschließen, weil die immer
hinterher mit "nix kapiert aber halt mal unterschrieben" ankommen, und
Vertragspartnern die Lange Nase zeigen könnten.


>
> Evtl. finden sich hier weitere Anknüpfungspunkte, aber IANAL
>
> http://de.wikipedia.org/wiki/Conflict_of_laws_%28England_und_Wales%29
> http://de.wikipedia.org/wiki/Internationales_Privatrecht_%28Europ%C3%A4ische_Union%29
> http://de.wikipedia.org/wiki/Internationales_Privatrecht_%28Deutschland%29
> http://de.wikipedia.org/wiki/Lex_rei_sitae
>
> Gruß Martin
>
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