On 24.09.10 10:04, Peter Wendorff wrote:
> Außerdem dürfte die Unterscheidung im Grenzgebiet zu Problemen führen, wenn
> ein Verkehrsverbund grenzüberschreitend verkehr anbietet und man nicht mehr
> alle ref's des Verkehrsverbundes in einem Rutsch abfragen kann.

Ich schrieb ja "national gültig". Wenn es über Staaten hinweg Bedeutung hat,
dann nicht.

Aber was soll das Akronym KVV international bedeuten? Selbst wenn ich annehme,
dass VV Verkehrsverbund bedeutet, weiß ich noch nicht, welche "K" Region da
gemeint ist. -> Dann müßte man das Akronym ausschreiben.

Servus, Andreas


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