Am 19.04.2011 12:39, schrieb Arne Johannessen:
...
Das deutsche Urheberrecht ist nicht übertragbar, weswegen dem Arbeitgeber i. d. 
R. konkludent ein (einfaches oder ausschließliches) Nutzungsrecht an erzeugten 
Werken eingeräumt wird. Das heißt, im vorliegenden Fall ist _anscheinend_ 
effektiv der Arbeitgeber der Lizenzgeber der Daten gegenüber OSM und kann daher 
über ihre Weiterverwendung im Projekt entscheiden.
Das ist zwar alles richtig, aber es ist eher fraglich ob das Urheberrecht auch nur entfernt greift in diesem Fall. Wie schon oft darauf hingewiesen, erweben Datatypisten normalerweise keine Rechte an den von ihnen eingegeben Daten (auch kein Datenbankrechte).

So oder so, wäre es natürlich am Arbeitgeber, das ganze zu belegen und die OSMF dazu zubringen, das Konto umzuschreiben oder sonstwie dem AG zugänglich zu machen.

Simon

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