Am 19.04.2011 12:39, schrieb Arne Johannessen:
...
Das deutsche Urheberrecht ist nicht übertragbar, weswegen dem Arbeitgeber i. d.
R. konkludent ein (einfaches oder ausschließliches) Nutzungsrecht an erzeugten
Werken eingeräumt wird. Das heißt, im vorliegenden Fall ist _anscheinend_
effektiv der Arbeitgeber der Lizenzgeber der Daten gegenüber OSM und kann daher
über ihre Weiterverwendung im Projekt entscheiden.
Das ist zwar alles richtig, aber es ist eher fraglich ob das
Urheberrecht auch nur entfernt greift in diesem Fall. Wie schon oft
darauf hingewiesen, erweben Datatypisten normalerweise keine Rechte an
den von ihnen eingegeben Daten (auch kein Datenbankrechte).
So oder so, wäre es natürlich am Arbeitgeber, das ganze zu belegen und
die OSMF dazu zubringen, das Konto umzuschreiben oder sonstwie dem AG
zugänglich zu machen.
Simon
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