Am 19. April 2011 12:46 schrieb Falk Zscheile <falk.zsche...@googlemail.com>:
> Am 19. April 2011 12:39 schrieb Arne Johannessen <a...@thaw.de>:
>> DarkAngel wrote:

> Unterstellen wir, das der Arbeitgeber das Nutzungsrecht hat. Wie jetzt
> weiter? Der Mapper selbst ist mit vertretbarem Aufwand nicht
> auffindbar. Sein Account verwaist. Keiner kennt das Passwort.
> Vermutlich würde sich nicht einmal der Mapper selbst an sein Passwort
> bei OSM erinnern ...


das ist soweit ja unerheblich. Solange der Arbeitgeber die gem.
CT/ODbL erforderlichen Rechte (Nutzungsrecht reicht wohl nicht, er
muss das Nutzungsrecht auch übertragen dürfen) an der für OSM
geleisteten Arbeit an die OSMF übertragen darf (vom Vertrag zwischen
AG und Mapper abhängig), sollte es kein größeres Problem sein, das
auch zu tun.

Gruß Martin

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