Am 19.04.2011 12:46, schrieb Falk Zscheile:
Unterstellen wir, das der Arbeitgeber das Nutzungsrecht hat. Wie jetzt
weiter? Der Mapper selbst ist mit vertretbarem Aufwand nicht
auffindbar. Sein Account verwaist. Keiner kennt das Passwort.
Vermutlich würde sich nicht einmal der Mapper selbst an sein Passwort
bei OSM erinnern ...

Die Adresse des ehemaligen Arbeitgebers an stelle des Mappers setzen
lassen, so dass der Arbeitgeber zustimmen kann?

Wenn's so ist:

Am 19.04.2011 11:52, schrieb Falk Zscheile:
> Die bei OSM
> hinterlegte E-Mailadresse ist seine nun deaktivierte Arbeits-E-Mail.

Dann sollte der Arbeitgeber doch die Möglichkeit haben, in seiner
ureigenen Domain fritzchen.map...@arbeitgeber.de wieder zu aktivieren und
auf che...@arbeitgeber.de umzubiegen und sich dann ein neues Passwort
zuschicken zu lassen?!

Wenn Fritzchen Mapper natürlich neben der Arbeit auch noch auf private
Eigeninitiative hin paar Sachen gemappt hat, die nicht vom Arbeitsauftrag
abgedeckt sind, wird's womöglich kritisch mit dem Nutzungsrecht des AG ...
Googeln nach Fritzchen Mapper hilft nicht? ;-)

Gruß Mueck


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