Am 17. Mai 2011 14:30 schrieb Falk Zscheile <falk.zsche...@googlemail.com>:
> Das ist aber eine Karte und da darf man wegen Urheberrecht etc. nicht
> einfach abzeichnen. Verordnungen haben den Vorteil, dass aus ihnen der
> Inhalt ohne weiteres entnommen werden kann ... Deshalb muss man sich
> da keinen Kopf um rechtliche Beschränkungen etc. machen. Für die
> Karten im Anhang einer Verordnung gilt das leider auch nicht ohne
> weiteres.


dagegen sollte man auch mal vorm Verfassungsgericht (oder
Bundesverwaltungsgericht?) klagen: wenn man die Verordnung ohne die
Karte nicht verstehen kann, dann sollte die Karte doch auch gemeinfrei
sein, während wenn es auch ohne Karte ginge (z.B. Koordinatenliste),
dann können sie die Karte auch weglassen.

Gruß Martin

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